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Zitierungen von § 94a ZVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94a ZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 170 ZVG (vom 01.01.2025)
... wenn der zu ihrer Fortsetzung erforderliche Geldbetrag nicht vorgeschossen wird. (3) § 94a ist nicht ...
§ 171g ZVG (vom 01.01.2025)
... wenn der zu ihrer Fortsetzung erforderliche Geldbetrag nicht vorgeschossen wird. (3) § 94a ist nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 135; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 14 EGZVG (vom 01.01.2025)
... § 94a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ist auf die bis einschließlich 31. Dezember 2024 angeordneten Zwangsversteigerungen nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
Artikel 1 SchrottImmoBK Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 94 wird folgender § 94a eingefügt: „§ 94a (1) Auf Antrag der Gemeinde, in der das ... 1. Nach § 94 wird folgender § 94a eingefügt: „ § 94a (1) Auf Antrag der Gemeinde, in der das Grundstück belegen ist, ist dieses ... 2. Dem § 170 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 94a ist nicht anzuwenden." 3. In § 170a Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort ... 5. Dem § 171g wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 94a ist nicht ...
Artikel 2 SchrottImmoBK Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
...  1. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 § 94a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ist auf die bis einschließlich 31. Dezember 2024 angeordneten Zwangsversteigerungen nicht ...
 
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