§ 35 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 35 StUG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ... „Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften". d) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „§ 35 (weggefallen) § ... d) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „ § 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen)". e) ... gefasst: „Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften". 29. Die §§ 35 bis 37 werden aufgehoben. 30. § 37a wird wie folgt geändert: a) ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG ... werden; dies gilt nicht im Falle des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7." 13. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird vor dem Wort ... Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Bundesbeauftragte." 21. In § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 6, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 3 und ...
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