Zitierungen von § 27 StUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 StUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 StUG Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften (vom 17.06.2021)
... das Bundesarchiv nach diesem Gesetz verwahrt, gelten anstelle der §§ 19 bis 21, 23, 25 bis 30 und 43 die jeweiligen gesetzlichen Verfahrensordnungen. § 5 Abs. 1 ist nicht ...
§ 29 StUG Zweckbindung (vom 17.06.2021)
... Nach den §§ 19 bis 23, 25 und 27 übermittelte personenbezogene Informationen dürfen nur für die Zwecke verarbeitet ...
§ 30 StUG Benachrichtigung von der Übermittlung (vom 17.06.2021)
... personenbezogene Informationen über einen Betroffenen nach den §§ 21 und 27 Abs. 1 übermittelt, sind dem Betroffenen die Art der übermittelten Informationen und deren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... „Bundesbeauftragten" durch das Wort „Bundesarchiv" ersetzt. 21. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3106; 2012 BGBl. I S. 442
Artikel 1 8. StUGÄndG (vom 31.12.2011)
... schutzwürdigen personenbezogenen Informationen enthalten." 8. In § 27 Absatz 3 werden die Wörter „als Nationale Sicherheitsbehörde" gestrichen. ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 164 11. ZustAnpV Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
...  In § 11 Absatz 2 Satz 1 und 3, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 3 , § 32 Absatz 2 sowie § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG
... gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt hat,". 8. § 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... § 29 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 19 bis 23 und 25 sowie den §§ 27 und 28" durch die Angabe „§§ 19 bis 23, 25 und 27" ersetzt.  ... 25 sowie den §§ 27 und 28" durch die Angabe „§§ 19 bis 23, 25 und 27 " ersetzt. 11. In § 30 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 21, 27 Abs. 1 ... 25 und 27" ersetzt. 11. In § 30 Abs. 1 wird die Angabe „§§ 21, 27 Abs. 1 und § 28" durch die Angabe „§§ 21 und 27 Abs. 1" ersetzt. ... „§§ 21, 27 Abs. 1 und § 28" durch die Angabe „§§ 21 und 27 Abs. 1" ersetzt. 12. § 32 wird wie folgt geändert: a) Die ...


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