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§ 4 - Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin)

V. v. 22.03.1989 BGBl. I S. 536, 1102; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016
Geltung ab 01.04.1989; FNA: 9503-21 Bemannung, Befähigungszeugnisse, Lotsen
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§ 4 Fortgeltung anderer Befähigungsnachweise



(1) Ein amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 21. März 1978 (BGBl. I S. 420), zuletzt geändert durch Artikel 48 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl. I S. 265), oder ein Sportbootführerschein nach der Sportbootführerscheinverordnung-See vom 20. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1988), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2001), der vor dem 1. April 1978, im Land Berlin bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung, erteilt worden ist, oder ein Motorbootführerschein nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. II S. 731), geändert durch die Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. II S. 1107), ersetzen die nach dieser Verordnung vorgeschriebene Fahrerlaubnis.

(2) (aufgehoben)



 

Zitierungen von § 4 SportbootFüV-Bin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SportbootFüV-Bin verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-Bin selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SportbootFüV-Bin Fahrerlaubnis (vom 17.10.2012)
... für die jeweilige Antriebsart. (2) Die Fahrerlaubnis wird, unbeschadet des § 4 , durch den Sportbootführerschein-Binnen nach dieser Verordnung nachgewiesen (Anlage).  ... (Anlage). (3) Die in Absatz 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 2 und § 4 bezeichneten Befähigungsnachweise sind beim Führen von Sportbooten mitzuführen und ...
§ 7 SportbootFüV-Bin Prüfung (vom 17.10.2012)
... nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 oder eines Sportbootführerscheines nach § 4 , der nach dem 31. März 1978 erteilt worden ist, sind beim Erwerb einer Fahrerlaubnis für ...
§ 8 SportbootFüV-Bin Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung
... des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vorliegen. Gegen Vorlage eines der in § 3 Abs. 2 und § 4 genannten Befähigungsnachweise wird dem Inhaber auf Antrag ein ...
§ 10a SportbootFüV-Bin Ruhen der Fahrerlaubnis (vom 04.06.2016)
... Inhaber einer Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 1 oder eines Befähigungszeugnisses nach § 4 darf ein Sportboot nicht führen, wenn die Generaldirektion Wasserstraßen und ... wenn bei dem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder eines Befähigungszeugnisses nach § 4 die Voraussetzungen für eine Entziehung noch nicht vorliegen, aber Zweifel an seiner ... wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis oder eines Befähigungszeugnisses nach § 4 wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 1 oder 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sechstes Überleitungsgesetz
G. v. 25.09.1990 BGBl. I S. 2106, 2153; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 4 6. ÜblG Außerkrafttretende Sondervorschriften
... 1989 (BGBl. I S. 536, 1102) wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 werden gestrichen. 2. In § 11 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „im Land ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 15.07.2013 BAnz AT 31.07.2013 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Anhang 2 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV (zu § 2) Abweichung zur Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
... mit Antriebsmaschine nach § 2 Absatz 1 oder ein Befähigungszeugnis nach § 4 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, 2. eine Fahrerlaubnis der Klasse F, ...