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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.05.2017 aufgehoben
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Anlage 2 - Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin)

V. v. 22.03.1989 BGBl. I S. 536, 1102; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016
Geltung ab 01.04.1989; FNA: 9503-21 Bemannung, Befähigungszeugnisse, Lotsen
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Anlage 2 (zu § 3 Abs. 4 Nr. 1)



Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20

 
einschließlich:

 
Nieder Neuendorfer See

Spandauer Havel

mit:

 
Tegeler See

Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40

 
einschließlich:

 
Pichelsdorfer Havel

mit:

 
Großem Wannsee

Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10)

 
einschließlich:

 
Untere Spree

Berliner Spree

Treptower Spree

mit:

 
Ruhlebener Altarm

Rummelsburger See

Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großem und Kleinem Müggelsee sowie „Die Bänke"

Langer See

Großer Krampe

Seddinsee

Griebnitzsee

Kleinmachnower See

Stölpchensee

Pohlesee

Kleiner Wannsee





 

Frühere Fassungen von Anlage 2 SportbootFüV-Bin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2006Artikel 11 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
vom 20.01.2006 BGBl. I S. 220

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 SportbootFüV-Bin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SportbootFüV-Bin verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-Bin selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SportbootFüV-Bin Ausnahmen (vom 08.09.2015)
... Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich. Satz 1 gilt nicht für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
Artikel 11 6. SchiffPolÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
... van Verkeer, Bouwbeleid en Stadsontwikkeling" ersetzt. 5. In Anlage 2 wird die Untere Havel-Wasserstraße betreffend die Angabe „(km 16,40)" durch die ...

Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 SpBootRÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen
... Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich. Satz 1 gilt nicht für ...