Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben
§ 31 - Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden (BesatzSchG k.a.Abk.)
G. v. 01.12.1955 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
; FNA: 624-1 Besatzungsschäden
|
; FNA: 624-1 Besatzungsschäden
|
§ 31
Auf die Entschädigung sind die Beträge anzurechnen, die dem Geschädigten als Entschädigung für den entschädigungsfähigen Teil des Schadensbetrags oder als Härteausgleich für den Schaden gezahlt worden sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3278/a45966.htm