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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben
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§ 7 - Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)
neugefasst durch B. v. 20.02.1997 BGBl. I S. 316; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 1 Nr. 2 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 8053-4-8 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.07.1992; FNA: 8053-4-8 Sonstige Vorschriften
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§ 7 EG-Qualitätssicherung
Die in Artikel 8 Abs. 4 Buchstabe a der Richtlinie 89/686/EWG genannten komplexen persönlichen Schutzausrüstungen unterliegen der Qualitätssicherung nach Artikel 11 dieser Richtlinie durch eine notifizierte Stelle.
Text in der Fassung des Artikels 16 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts G. v. 8. November 2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131 m.W.v. 1. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 7 8. ProdSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2011 | Artikel 16 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 8. ProdSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 8. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
8. ProdSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 8. ProdSV Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt (vom 01.12.2011)
... bei der persönlichen Schutzausrüstung, die einer EG-Qualitätssicherung nach § 7 unterliegt, ein Qualitätssicherungsverfahren nach Artikel 11 der Richtlinie 89/686/EWG ... d) bei persönlicher Schutzausrüstung mit Qualitätssicherung nach § 7 ein Bericht über die Qualitätssicherung. 3. Der persönlichen ...
§ 5 8. ProdSV CE-Kennzeichnung (vom 01.12.2011)
... Bei persönlichen Schutzausrüstungen mit EG-Qualitätssicherung nach § 7 steht hinter der CE-Kennzeichnung die Kennummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten ...
Zitat in folgenden Normen
Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
§ 18 ABBergV Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (vom 24.10.2017)
... bereitzustellen. Komplexe persönliche Schutzausrüstungen gemäß § 7 der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen sind dem Benutzer individuell anzupassen. Werden mehrere persönliche ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 16 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
... die der Baumusterprüfung nach § 6 unterliegen." 6. In § 7 wird das Wort „zugelassene" durch das Wort „notifizierte" ersetzt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3292/a46184.htm