Tools:
Update via:
Frühere Fassungen von § 52a Bundeswahlgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 2 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1482 |
aktuell vorher | 10.06.2021 | Artikel 1 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1482 |
aktuell | vor 10.06.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/33/al272342.htm