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Zitierungen von § 13 Bundeswahlgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BWahlG Wahlrecht (vom 03.05.2013)
... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der ...
§ 15 BWahlG Wählbarkeit (vom 21.03.2008)
... Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die ...
§ 39 BWahlG Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln (vom 21.03.2008)
... nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13  ...
§ 53 BWahlG Übergangsregelung (vom 01.07.2019)
... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis (vom 18.09.2024)
... Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes erfüllt und ob sie nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Soweit dies für die Prüfung der ...
Anlage 1 BWO (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *) (vom 18.09.2024)
... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 4) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... ? nein ? ja 4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja 5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Mindestens ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... Staatsangehörigkeit besitzen. ? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. ? Niemand darf an ...
Anlage 2a BWO (zu § 18 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... ? nein ? ja 4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja 5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Antragsteller hat aus ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. ? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. ? Niemand darf an ...

THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
§ 6 THWMitwV Beendigung des Amtsverhältnisses
... diesem Bekenntnis innerhalb oder außerhalb des Dienstes zuwiderhandelt, 4. nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 5. im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil ...

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 50 SGB IV Wahlrecht (vom 29.06.2011)
... Träger, der die Rente leistet. (2) Wahlberechtigt ist nicht, wer aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (3) Die ...
§ 51 SGB IV Wählbarkeit (vom 01.01.2018)
... bis zum Ende der Amtsperiode. (6) Wählbar ist nicht, wer 1. aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. auf Grund Richterspruchs ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 1 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 42
... ? nein ? ja 4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja 5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Mindestens ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... Staatsangehörigkeit besitzen. ? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. ? Niemand darf an ...
Anhang 2 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 43
... ? nein ? ja 4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja 5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden 6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Antragsteller hat aus ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. ? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. ? Niemand darf an ...
Anhang 4 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 52
... erfüllt die sonstigen Voraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Wahlkreis wahlberechtigt.  ...
Anhang 8 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 60
... die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Land wahlberechtigt. (Dienstsiegel)  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Anhang 3 10. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe c
... Vertretung. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 62/14 - (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 20.03.2019 BGBl. I S. 368
Entscheidung BVerfGE20190129
... Januar 2019 - 2 BvC 62/14 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für ... 38 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar. 2. § 13 Nummer 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 ...

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht".  ... geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht  ... Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung
... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
V. v. 11.01.2004 BGBl. I S. 75; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
§ 6 THWMitwV Beendigung des Dienstverhältnisses (vom 26.11.2014)
... demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt, 4. nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 5. rechtskräftig zu ...