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§ 13 - Bundeswahlgesetz (BWahlG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze G. v. 18. Juni 2019 BGBl. I S. 834 m.W.v. 1. Juli 2019
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Frühere Fassungen von § 13 Bundeswahlgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
aktuell vorher | 29.01.2019 (28.03.2019) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 62/14 - (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes) vom 20.03.2019 BGBl. I S. 368 |
aktuell | vor 29.01.2019 (28.03.2019) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 Bundeswahlgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 BWahlG Wahlrecht (vom 03.05.2013)
... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der ...
§ 15 BWahlG Wählbarkeit (vom 21.03.2008)
... Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die ...
§ 39 BWahlG Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln (vom 21.03.2008)
... nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 ...
§ 53 BWahlG Übergangsregelung (vom 01.07.2019)
... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis (vom 18.09.2024)
... Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes erfüllt und ob sie nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Soweit dies für die Prüfung der ...
Anlage 1 BWO (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *) (vom 18.09.2024)
... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 4) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... ? nein ? ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja
5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Mindestens ... 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
Staatsangehörigkeit
besitzen.
? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs
das Wahlrecht nicht besitzt.
? Niemand darf an ...
Anlage 2a BWO (zu § 18 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes) (vom 18.09.2024)
... ? nein ? ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja
5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Antragsteller hat aus ... 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen.
? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs
das Wahlrecht nicht besitzt.
? Niemand darf an ...
THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
§ 6 THWMitwV Beendigung des Amtsverhältnisses
... diesem Bekenntnis innerhalb oder außerhalb des Dienstes zuwiderhandelt, 4. nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 5. im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil ...
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 50 SGB IV Wahlrecht (vom 29.06.2011)
... Träger, der die Rente leistet. (2) Wahlberechtigt ist nicht, wer aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (3) Die ...
§ 51 SGB IV Wählbarkeit (vom 01.01.2018)
... bis zum Ende der Amtsperiode. (6) Wählbar ist nicht, wer 1. aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. auf Grund Richterspruchs ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 1 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 42
... ? nein ? ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja
5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Mindestens ... 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
Staatsangehörigkeit
besitzen.
? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs
das Wahlrecht nicht besitzt.
? Niemand darf an ...
Anhang 2 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 43
... ? nein ? ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ? nein ? ja
5 Wahlausschluss nach § 13 BWG ? vorhanden ? nicht vorhanden
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
Antragsteller hat aus ... 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ... deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen.
? Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs
das Wahlrecht nicht besitzt.
? Niemand darf an ...
Anhang 4 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 52
... erfüllt die
sonstigen Voraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht
ausgeschlossen und im oben bezeichneten Wahlkreis wahlberechtigt.
...
Anhang 8 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 60
... die
sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom
Wahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Land wahlberechtigt.
(Dienstsiegel)
...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Anhang 3 10. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe c
... Vertretung. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 62/14 - (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 20.03.2019 BGBl. I S. 368
Entscheidung BVerfGE20190129
... Januar 2019 - 2 BvC 62/14 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für ... 38 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar. 2. § 13 Nummer 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht". ... geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht ... Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung
... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
V. v. 11.01.2004 BGBl. I S. 75; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
§ 6 THWMitwV Beendigung des Dienstverhältnisses (vom 26.11.2014)
... demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt, 4. nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 5. rechtskräftig zu ...
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