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Zitierungen von § 46 Bundeswahlgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 47 BWahlG Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
... Über den Verlust der Mitgliedschaft nach § 46 Abs. 1 wird entschieden 1. im Falle der Nummer 1 im Wahlprüfungsverfahren, 2. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
Artikel 1 25. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach Satz 1 findet nicht statt." 4. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 7" ersetzt. 5. ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... Wort „Listennachfolger" durch das Wort „Nachfolger" ersetzt. 14. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 6 ...
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Artikel 1 27. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 2. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
Artikel 1 22. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl." 1a. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter „§ 6 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Diätengesetz 1968
G. v. 03.05.1968 BGBl. I S. 334; geändert und aufgehoben durch Artikel VIII und Artikel I § 46 G. v. 18.02.1977 BGBl. I S. 297
§ 2 DiätenG
... und 2 wird nicht angewandt, wenn das Mitglied die Mitgliedschaft im Bundestag auf Grund des § 46 Abs. 1 Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes verliert. Der Präsident kann die Zahlungen aussetzen, ... kann die Zahlungen aussetzen, wenn ein Verfahren zu erwarten ist, das die Folgen nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 des Bundeswahlgesetzes nach sich ziehen ...
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