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Zitierungen von § 53 Bundeswahlgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWahlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
...  „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. ... b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst:  ... die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat." 5. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung  ... Person erlangt hat." 5. § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Übergangsregelung Ausschlüsse vom Wahlrecht und Ausschlüsse von der ...
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