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Änderung § 6 HdlStatG vom 01.01.2009

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§ 6 HdlStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
§ 6 HdlStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Erhebungsmerkmale


(1) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt G nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 sind

1. monatlich:

a) Umsatz,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

b) Zahl der Vollbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;

(Text neue Fassung)

b) Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

2. jährlich:

a) Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,

vorherige Änderung nächste Änderung

b) tätige Personen sowie Personalaufwand:

aa) Zahl der tätigen Personen nach der Stellung im Beruf, nach Geschlecht, sowie Zahl der Teilzeitbeschäftigten, jeweils nach dem Stand vom 30. September,

bb) Summe der Bruttolöhne und -gehälter,

cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber;



b) tätige Personen nach Personalaufwand:

aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,

bb) Summe der Entgelte,

cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,

dd) Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;


c) Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:

aa) Umsätze nach Art der Tätigkeiten,

bb) Handelsumsätze nach Produktarten,

cc) sonstige betriebliche Erträge,

dd) Subventionen,

ee) Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

ff) Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,

gg) Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,

hh) Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,

ii) betriebliche Steuern und Abgaben;

vorherige Änderung nächste Änderung

d) Investitionen:



d) Investitionen

aa) Bruttoinvestitionen in Sachanlagen nach Arten,

vorherige Änderung nächste Änderung

bb) Wert der über Finanzleasing erworbenen Sachanlagen,

cc)
Verkauf von Sachanlagen;

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Bruttolöhne und -gehälter (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den gesamten Bruttoinvestitionen (aus Buchstabe d Doppelbuchstabe aa) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

3. zusätzlich fünfjährlich:

a) in Abteilung 50:

bei
Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken wird der Umsatz auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken erfasst;

b) in Abteilung 52:

Zahl
der Ladengeschäfte, deren Verkaufsfläche sowie die Zahl der festen Marktstände;



bb) Verkauf von Sachanlagen;

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den gesamten Bruttoinvestitionen (aus Buchstabe d Doppelbuchstabe aa) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

3. zusätzlich fünfjährlich

a) in Abteilung 45: bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;

b) in Abteilung 47: Zahl der Ladengeschäfte und deren Verkaufsfläche sowie bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken der Umsatz und die Verkaufsfläche auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken;

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Regierungsbezirken werden der Umsatz und die Verkaufsfläche auch in der Unterteilung nach Regierungsbezirken erfasst.

vorherige Änderung nächste Änderung

(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt H nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind



(2) Erhebungsmerkmale für die Erhebungen in Abschnitt I nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind

1. monatlich:

a) Umsatz,

vorherige Änderung nächste Änderung

b) Zahl der Vollbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;



b) Zahl der Vollzeitbeschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten;

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst;

2. jährlich:

a) Zahl der Arbeitsstätten des Unternehmens,

vorherige Änderung nächste Änderung

b) tätige Personen sowie Personalaufwand:

aa) Zahl der tätigen Personen nach der Stellung im Beruf, nach Geschlecht, sowie Zahl der Teilzeitbeschäftigten, jeweils nach dem Stand vom 30. September,

bb) Summe der Bruttolöhne und -gehälter,

cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber;



b) tätige Personen nach Personalaufwand:

aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht jeweils nach dem Stand vom 30. September,

bb) Summe der Entgelte,

cc) gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber,

dd) Aufwendungen für Leiharbeitnehmer;


c) Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:

aa) Umsätze nach Art der Tätigkeiten,

bb) sonstige betriebliche Erträge,

cc) Subventionen,

dd) Aufwendungen für Handelsware sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,

ee) Aufwendungen für Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen,

ff) Wert der Bestände an Handelsware, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang und Ende des Berichtsjahres,

gg) Aufwendungen für Pachten, Mieten und Leasing,

hh) betriebliche Steuern und Abgaben;

d) Bruttoinvestitionen in Sachanlagen;

vorherige Änderung

bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Bruttolöhne und -gehälter (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (Buchstabe d) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst.



bei Unternehmen mit Arbeitsstätten in mehreren Ländern werden die Angaben zu der Zahl der tätigen Personen (aus Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), zur Summe der Entgelte (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) und zu den Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (Buchstabe d) auch in der Unterteilung nach Ländern erfasst.