Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

§ 1 - Sozialversicherungsausweis-Verordnung (SVAwV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1706; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 860-4-1-9 Sozialgesetzbuch
| |

§ 1 Muster des Sozialversicherungsausweises



Der Sozialversicherungsausweis ist nach dem in der Anlage abgedruckten Muster auszustellen. Für die Ausstellung der Sozialversicherungsausweise dürfen nur von der Bundesdruckerei hergestellte Vordrucke verwendet werden.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 1 Sozialversicherungsausweis-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SVAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage SVAwV (zu § 1)