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Zitierungen von § 5 ErbStDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ErbStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErbStDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ErbStDV Anzeigepflicht der Standesämter (vom 01.01.2009)
... Bezirk sich der Sitz des Standesamtes befindet, anzuzeigen. Dabei ist die Ordnungsnummer (§ 5 Abs. 2) anzugeben, die das Finanzamt dem Standesamt zugeteilt hat. Die in Satz 1 genannten ... Bezirk sich der Sitz des Standesamtes befindet, einzusenden. Dabei ist die Ordnungsnummer (§ 5 Abs. 2) anzugeben, die das Finanzamt dem Standesamt zugeteilt hat. Sind in dem vorgeschriebenen ...
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