Tools:
Update via:
Änderung § 1d Pflanzenbeschauverordnung vom 06.07.2013
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 4 PflSchRNeuOV am 6. Juli 2013 und Änderungshistorie der PflBeschauVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1d a.F. (alte Fassung) in der vor dem 06.07.2013 geltenden Fassung | § 1d n.F. (neue Fassung) in der am 06.07.2013 geltenden Fassung durch Artikel 4 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 1d (neu) | (Text neue Fassung)§ 1d Leitlinien |
Liegt eine in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch das Julius Kühn-Institut erstellte und im Bundesanzeiger veröffentlichte Leitlinie zur Bekämpfung eines bestimmten Schadorganismus vor, berücksichtigt die zuständige Behörde bei der Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schadorganismus oder zur Abwehr der Gefahr der Verschleppung des Schadorganismus diese Leitlinie. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3376/al39362-0.htm