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§§ 16 bis 227
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§§ 16 bis 227 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993
BGBl. I S. 845
, 1995 I 248; zuletzt geändert durch
Artikel 24
G. v. 15.07.2024
BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1
Lastenausgleich
13 weitere Fassungen
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wird in 164 Vorschriften zitiert
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben
§ 15a
←
→
§ 227a
§§ 16 bis 227
§§ 16 bis 227 wird in
1 Vorschrift zitiert
(Die §§ 16 bis
227
wurden in der Neubekanntmachung 1993 nicht abgedruckt. Der letzte Abdruck erfolgte in der Bekanntmachung vom
1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1909)
.)
§ 15a
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§ 227a
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Zitierungen von
§§ 16 bis 227 LAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 16 bis 227 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§§ 16 bis 227 LAG
... §§ 16 bis
227
wurden in der Neubekanntmachung 1993 nicht abgedruckt. Der letzte Abdruck erfolgte in der ...
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