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§ 266 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 266 Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags



(1) Soweit für Zwecke der Kriegsschadenrente die Ermittlung eines Schadensbetrags erforderlich ist, werden die festgestellten Schäden des unmittelbar Geschädigten (§ 261) zu einem Schadensbetrag zusammengefaßt; § 245 Nr. 1 bis 4 gilt entsprechend. Vertreibungsschäden und Ostschäden an Reichsmarkspareinlagen und an anderen privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen, soweit es sich um Sparanlagen im Sinne des § 15 Abs. 2 und 4 handelt, werden in Abweichung von § 245 Nr. 4 mit dem insoweit nach dem Feststellungsgesetz festgestellten Betrag, abzüglich des etwa auf Deutsche Mark umgestellten oder nach § 3 Abs. 1 des Währungsausgleichsgesetzes gutgeschriebenen Betrags, angesetzt.

(2) Bei Vermögensschäden wird für die Berechnung der Kriegsschadenrente von dem Grundbetrag ausgegangen, der sich bei entsprechender Anwendung der §§ 246, 248, 249 und 250 Abs. 2 ergibt. Die Grundbeträge nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten werden zusammengerechnet, auch wenn einer der Ehegatten nach der Schädigung gestorben ist; der überlebende Ehegatte kann für Zwecke der Kriegsschadenrente insoweit auch die Feststellung des Schadens des verstorbenen Ehegatten beantragen. Ist in den Fällen des § 261 Abs. 2 Satz 2 die alleinstehende Tochter selbst unmittelbar Geschädigte, wird ihr Grundbetrag mit dem ihrer Eltern zusammengerechnet, es sei denn, daß sie beantragt, die Grundbeträge nicht zusammenzurechnen; dieser Antrag ist mit dem Antrag auf Kriegsschadenrente zu verbinden.

(3) Schäden durch Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage werden für die Anwendung des § 269a und des § 273 Abs. 5 sowie für Zwecke der Entschädigungsrente dem Grunde und der Höhe nach, im übrigen für Zwecke der Unterhaltshilfe nur dem Grunde nach festgestellt; bei der Ermittlung der Höhe des Schadens werden die Einkünfte nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten zusammengerechnet, auch wenn einer der Ehegatten nach der Schädigung gestorben ist. Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 bleiben vorbehaltlich der Rechtsverordnung nach § 261 Abs. 4 die Schadensbeträge und Grundbeträge insoweit außer Ansatz, als sie auf Zonenschäden beruhen (§ 250 Abs. 7 Satz 2).

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Zitierungen von § 266 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 266 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -, 4. Hausratentschädigung - §§ 293 bis 297 -,  ...
§ 232 LAG Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
... (§§ 243 bis 252), 2. Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c), 3. Hausratentschädigung (§§ 293 bis 297),  ...
§ 272 LAG Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
... und Sparern ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen stets dann anzunehmen, wenn der nach § 266 sich ergebende Grundbetrag 2.863,23 Euro erreicht. (2) Im Falle des Todes des ... des § 261 Abs. 2 Satz 2 für eine alleinstehende Tochter entsprechend; § 266 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Antrag, die ...
§ 273 LAG Unterhaltshilfe auf Zeit
... wird so lange gewährt, bis die Summe der anzurechnenden Zahlungen den Grundbetrag (§ 266 Abs. 2) erreicht hat; anzurechnen sind 1. für die Zeit bis zum 31. ... 1. Die Existenzgrundlage des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten muß im Zeitpunkt des Schadenseintritts ... Für die Schäden des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten muß ein Anspruch auf ...
§ 278 LAG Verhältnis zur Entschädigungsrente
... Der nach § 266 Abs. 2 ermittelte Grundbetrag gilt durch die Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit in ...
§ 278a LAG Verhältnis zur Hauptentschädigung
... Geschädigten, 2. für die Schäden seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten, 3. für die nach ... 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten, 3. für die nach § 266 Abs. 2 Satz 3, § 272 Abs. 2 Satz 4 zu berücksichtigenden Schäden einer ...
§ 280 LAG Höhe der Entschädigungsrente
... Entschädigungsrente beträgt jährlich vier vom Hundert des Grundbetrags nach § 266 Abs. 2, in den Fällen des § 279 Abs. 1 Satz 4, des § 282 Abs. 4 und 5 sowie des ...
§ 282 LAG Besondere Voraussetzungen der Entschädigungsrente
... wenn für die Schäden des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten ein Anspruch auf Hauptentschädigung ...
§ 283 LAG Verhältnis zur Hauptentschädigung
... Geschädigten, b) für die Schäden seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten, c) für die nach ... 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten, c) für die nach § 266 Abs. 2 Satz 3, § 285 Abs. 3 Satz 2 zu berücksichtigenden Schäden einer ...
§ 283a LAG Verhältnis zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
... erfüllt, ist die Entschädigungsrente von dem Betrag zu berechnen, um den der nach § 266 Abs. 2 sich ergebende Grundbetrag die in § 278 Abs. 1 bestimmten Sperrbeträge ...
§ 285 LAG Dauer der Entschädigungsrente
... des § 261 Abs. 2 Satz 2 für eine alleinstehende Tochter entsprechend. § 266 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Antrag, die ...
§ 290 LAG Erstattungspflicht (vom 01.07.2006)
... nach den Sätzen 3 bis 5 eine Verrechnung nicht möglich, so ist der Grundbetrag (§ 266 Abs. 2) um die Überzahlung zu kürzen. (2) Der Berechtigte ist ferner ...
§ 291 LAG Verhältnis zu Aufbaudarlehen
... die sich für die Schäden des unmittelbar Geschädigten und seines nach § 266 Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigenden Ehegatten ergeben, die nicht zurückerstatteten ...
§ 292a LAG Bestimmungen zur Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente (vom 28.05.2011)
... Nach den §§ 261 bis 292 zuerkannte Ansprüche auf Kriegsschadenrente werden nach dem 31. Dezember 2005 nach ...
§ 335a LAG Bescheid unter Vorbehalt
... insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften des § 245 Nr. 3, des § 249 oder des § 266 noch nicht möglich ist und daher der Bescheid ohne Vorbehalt noch nicht erlassen werden kann. ...
§ 350a LAG Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen (vom 01.07.2006)
... der Berechtigte Entschädigungsrente oder Unterhaltshilfe auf Zeit, ist der nach § 266 Abs. 2 ermittelte Grundbetrag entsprechend zu kürzen. § 290 bleibt unberührt.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
neugefasst durch B. v. 15.05.1971 BGBl. I S. 681; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1742
§ 10 FlüHG Allgemeine Bestimmungen
... Voraussetzungen laufende Beihilfe: 1. Der Berechtigte und sein entsprechend § 266 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes zu berücksichtigender Ehegatte müssen im ... begründet worden war; 3. dem Berechtigten und seinem entsprechend § 266 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes zu berücksichtigenden Ehegatten muß im ...

Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
V. v. 05.04.1988 BGBl. I S. 505; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 1 BAföG-EinkommensV Leistungen der sozialen Sicherung (vom 01.01.2024)
... (FlüHG) jeweils der halbe Betrag der a) Unterhaltshilfe (§§ 261 bis 278a LAG), b) Unterhaltsbeihilfe (§ 10 des Vierzehnten Gesetzes zur ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023)
... 7 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien a) Unterhaltshilfe nach den §§ 261 bis 278a des Lastenausgleichsgesetzes, b) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach den ...

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... 7 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien a) Unterhaltshilfe nach den §§ 261 bis 278a des Lastenausgleichsgesetzes, mit Ausnahme der Pflegezulage nach § 269 Abs. 2 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 44 RepG Kriegsschadenrente
... In entsprechender Anwendung der §§ 261 bis 273 und 275 bis 292c des Lastenausgleichsgesetzes wird Kriegsschadenrente gewährt  ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
§ 10 WoGG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2007)
... des Einkommensteuergesetzes steuerfreien a) Unterhaltshilfe nach den §§ 261 bis 278a des Lastenausgleichsgesetzes, mit Ausnahme der Pflegezulage nach § 269 Abs. 2 des ...