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§ 285 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 285 Dauer der Entschädigungsrente



(1) Die Entschädigungsrente wird auf Lebenszeit, an Vollwaisen längstens bis zu dem in § 275 Abs. 2 bestimmten Zeitpunkt gewährt. Die Zahlung der Entschädigungsrente auf Lebenszeit endet mit Ablauf des Monats, in dem der Berechtigte verstorben ist, im Falle der Rechtsnachfolge nach den Absätzen 2 und 3 mit Ablauf des auf den Todestag folgenden Monats.

(2) Ist der Berechtigte verheiratet, tritt bei seinem Tode sein nicht dauernd von ihm getrennt lebender Ehegatte unter den Voraussetzungen des § 272 Abs. 2 Satz 3 ohne neuen Antrag vom Beginn des auf den Todestag folgenden übernächsten Monats ab an seine Stelle. In diesem Falle endet die Entschädigungsrente mit dem Tode des Ehegatten.

(3) Absatz 2 gilt unter den Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 Satz 2 für eine alleinstehende Tochter entsprechend. § 266 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Antrag, die Grundbeträge oder die verlorenen Einkünfte nicht zusammenzurechnen, bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Bescheids, mit dem die Entschädigungsrente auf die alleinstehende Tochter umgestellt wird, gestellt werden muß.



 

Zitierungen von § 285 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 285 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -, 4. Hausratentschädigung - §§ 293 bis 297 -,  ...
§ 232 LAG Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch
... (§§ 243 bis 252), 2. Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c), 3. Hausratentschädigung (§§ 293 bis 297),  ...
§ 263 LAG Formen der Kriegsschadenrente
... 267 bis 278a), 2. Entschädigungsrente (§§ 279 bis 285 ). (2) Die Unterhaltshilfe dient der Sicherung der sozialen Lebensgrundlage. Die ...
§ 283 LAG Verhältnis zur Hauptentschädigung
... Ehegatten, c) für die nach § 266 Abs. 2 Satz 3, § 285 Abs. 3 Satz 2 zu berücksichtigenden Schäden einer alleinstehenden Tochter;  ...
§ 292a LAG Bestimmungen zur Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente (vom 28.05.2011)
... Nach den §§ 261 bis 292 zuerkannte Ansprüche auf Kriegsschadenrente werden nach dem 31. Dezember 2005 nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
neugefasst durch B. v. 15.05.1971 BGBl. I S. 681; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 21.07.2004 BGBl. I S. 1742
§ 14 FlüHG Laufende Beihilfe nach Tod des Berechtigten
... wird entsprechend § 272 Abs. 2 und 3, besondere laufende Beihilfe entsprechend § 285 Abs. 2 und 3 des Lastenausgleichsgesetzes ...

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 20 PflegeVG Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
... die in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind." 3. Nach § 285 wird folgender Paragraph eingefügt: „§ 285a Bei Bezug von ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 44 RepG Kriegsschadenrente
... In entsprechender Anwendung der §§ 261 bis 273 und 275 bis 292c des Lastenausgleichsgesetzes wird Kriegsschadenrente gewährt 1.  ...