§ 301b Leistungen in außergewöhnlichen Härtefällen
(1) Sofern sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes, des
Reparationsschädengesetzes oder des
Flüchtlingshilfegesetzes außergewöhnliche Härten ergeben, kann der Bund einen angemessenen Ausgleich gewähren. Dieser Ausgleich kann auch in einer einmaligen Beihilfe anderer Art als der in
§ 301 Abs. 3 genannten bestehen, wenn nur hierdurch die Härte beseitigt werden kann.
(2) Der Härteausgleich wird gewährt
- 1.
- auf Grund von Richtlinien des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes, die der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und, soweit sich die Härte aus Vorschriften des Flüchtlingshilfegesetzes ergibt, zusätzlich der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bedürfen, oder
- 2.
- mit Zustimmung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes im Einzelfall.
Frühere Fassungen von § 301b LAG
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interne Verweise§ 277 LAG Sterbegeld (vom 01.07.2006) ... Entschädigungsrente oder nach Einstellung der Unterhaltshilfe laufende Beihilfe nach § 301b gezahlt wird; in diesem Fall sind die fälligen Beiträge von den laufenden Zahlungen an ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
V. v. 05.04.1988 BGBl. I S. 505; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023) ... b) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 301 bis 301b des Lastenausgleichsgesetzes , c) Unterhaltshilfe nach § 44 und Unterhaltsbeihilfe nach § 45 des ...
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023) ... b) Beihilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 301 bis 301b des Lastenausgleichsgesetzes , c) Unterhaltshilfe nach § 44 und Unterhaltsbeihilfe nach § 45 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 282
Zitate in aufgehobenen TitelnWohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
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