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Zitierungen von § 72 BeamtVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
Artikel 3 BBVAnpG 2008/2009 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: §§ 72 bis 76 (weggefallen)". ... Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: §§ 72 bis 76 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 108 wird wie folgt gefasst: ... nach § 69e Abs. 3 mit dem fünften Anpassungsfaktor." 5. Die §§ 72 und 73 werden aufgehoben. 6. § 107a wird wie folgt geändert: a) ...
Artikel 4 BBVAnpG 2008/2009 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 72 bis 76 wird wie folgt gefasst: § 72 Einmalige Zahlung im Jahr ... a) Die Angabe zu den §§ 72 bis 76 wird wie folgt gefasst: § 72 Einmalige Zahlung im Jahr 2009". b) Nach der Angabe zu § 72 wird folgende ... § 72 Einmalige Zahlung im Jahr 2009". b) Nach der Angabe zu § 72 wird folgende Angabe eingefügt: §§ 73 bis 76 ... den Ruhestand nicht zugrunde gelegen hat." 3. Nach § 71 wird folgender § 72 eingefügt: § 72 Einmalige Zahlung im Jahr 2009 (1) Am 1. ... 3. Nach § 71 wird folgender § 72 eingefügt: § 72 Einmalige Zahlung im Jahr 2009 (1) Am 1. Januar 2009 vorhandene Empfänger von ...
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 8 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Beamte und Versorgungsempfänger". b) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 72 bis 76 ... den §§ 72 bis 76 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 72 bis 76 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 85 wird wie folgt gefasst: ... durch die Wörter „1. Januar 2010 um 51,18 Euro" ersetzt. 6. § 72 wird ...
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 2 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen". b) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: „§ 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der ... b) Die Angaben zu den §§ 72 bis 76 werden wie folgt gefasst: „ § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 ... besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990 (BGBl. I S. 967)." 4. § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen ... 1990 (BGBl. I S. 967)." 4. § 72 wird wie folgt gefasst: „ § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 ...
Artikel 18 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Auf die früheren Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und ihre Hinterbliebenen ist § 72 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden." 3. Folgender § 107b wird ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 89c SVG Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 (vom 01.06.2023)
... die früheren Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und ihre Hinterbliebenen ist § 72 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend ...
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