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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.09.2013 aufgehoben
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Anlage 2 - Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV)
V. v. 02.09.2005 BGBl. I S. 2688; aufgehoben durch Artikel 10 V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Geltung ab 08.09.2005; FNA: 7610-15-6 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 08.09.2005; FNA: 7610-15-6 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 2) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung nach § 10a Abs. 6 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung vorliegt - Konsolidierte Berechnung Banken (FSKBB) -
(siehe BGBl. I 2008 S. 1387ff)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung V. v. 21. Juli 2008 BGBl. I S. 1377 m.W.v. 30. Juli 2008
Frühere Fassungen von Anlage 2 FkSolV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.07.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung vom 21.07.2008 BGBl. I S. 1377 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 FkSolV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FkSolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FkSolV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 FkSolV Einreichungsverfahren (vom 30.07.2008)
... vorliegt - Konsolidierte Berechnung Banken (FSKBB) - (Anlage 2 ), 3. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ... soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2 ) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4), ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377
Artikel 1 1. FkSolVÄndV
... vorliegt - Konsolidierte Berechnung Banken (FSKBB) - (Anlage 2 ), 3. Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ... soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2 ) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) - (Anlage 4), ... in der ab dem 30. Juli 2008 geltenden Fassung angewendet werden." 9. Die Anlagen 1 bis 8 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen ersetzt. ...
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