Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.03.2013 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 in Häfen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal (IntGesVsHfDV k.a.Abk.)

V. v. 11.11.1971 BGBl. I S. 1811; aufgehoben durch Artikel 5 Abs. 2 Nr. 2 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Geltung ab 21.11.1971; FNA: 2126-8-2 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 2 Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 15 und 16 und des Artikels 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1971 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. II 1971 S. 865) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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