Bei der Ankunft eines pestverseuchten oder -verdächtigen Schiffes sind folgende Maßnahmen anzuordnen:
- 1.
- infizierte Personen sind in einem Krankenhaus abzusondern,
- 2.
- ansteckungsverdächtige Personen sind während höchstens sechs Tagen, vom Tag der Ankunft an gerechnet, unter Beobachtung zu stellen,
- 3.
- die nach der Auffassung des Hafenarztes als pestverseucht geltenden Schiffsräume und Gegenstände sind zu entratten, von Insekten zu befreien und zu desinfizieren. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde hiervon eine Ausnahme zulassen.