Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des HGB am 01.03.2023
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2023 durch Artikel 6 des UmwRLUG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des HGB.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
HGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2023 geltenden Fassung | HGB n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2023 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Buch Handelsstand Erster Abschnitt Kaufleute § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 Zweiter Abschnitt Handelsregister; Unternehmensregister § 8 Handelsregister § 8a Eintragungen in das Handelsregister; Verordnungsermächtigung § 8b Unternehmensregister § 9 Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister § 9a Übertragung der Führung des Unternehmensregisters; Verordnungsermächtigung § 9b Europäisches System der Registervernetzung § 9c Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung § 10 Bekanntmachung der Eintragungen; Registerbekanntmachungen § 10a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 § 11 Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union § 12 Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen § 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland § 13a Europäische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland § 13b (aufgehoben) § 13c (aufgehoben) § 13d Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland § 13e Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland § 13f Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland § 13g Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland § 13h Verlegung des Sitzes einer Hauptniederlassung im Inland § 14 § 15 § 15a Öffentliche Zustellung § 16 Dritter Abschnitt Handelsfirma § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 § 36 § 37 § 37a Vierter Abschnitt Handelsbücher §§ 38 bis 47b Fünfter Abschnitt Prokura und Handlungsvollmacht § 48 § 49 § 50 § 51 § 52 § 53 § 54 § 55 § 56 § 57 § 58 Sechster Abschnitt Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge § 59 § 60 § 61 § 62 § 63 § 64 § 65 §§ 66 bis 73 § 74 § 74a § 74b § 74c § 75 § 75a § 75b § 75c § 75d § 75e § 75f § 75g § 75h §§ 76 bis 82 § 82a § 83 Siebenter Abschnitt Handelsvertreter § 84 § 85 § 86 § 86a § 86b § 87 § 87a § 87b § 87c § 87d § 88 § 88a § 89 § 89a § 89b § 90 § 90a § 91 § 91a § 92 § 92a § 92b § 92c Achter Abschnitt Handelsmakler § 93 § 94 § 95 § 96 § 97 § 98 § 99 § 100 § 101 § 102 § 103 § 104 Neunter Abschnitt Bußgeldvorschriften § 104a Bußgeldvorschrift Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft Erster Abschnitt Offene Handelsgesellschaft Erster Titel Errichtung der Gesellschaft § 105 § 106 § 107 § 108 Zweiter Titel Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander § 109 § 110 § 111 § 112 § 113 § 114 § 115 § 116 § 117 § 118 § 119 § 120 § 121 § 122 Dritter Titel Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten § 123 § 124 § 125 § 125a § 126 § 127 § 128 § 129 § 129a § 130 § 130a (aufgehoben) § 130b Vierter Titel Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern § 131 § 132 § 133 § 134 § 135 §§ 136 bis 138 § 139 § 140 §§ 141 und 142 § 143 § 144 Fünfter Titel Liquidation der Gesellschaft § 145 § 146 § 147 § 148 § 149 § 150 § 151 § 152 § 153 § 154 § 155 § 156 § 157 § 158 Sechster Titel Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung. § 159 § 160 Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft § 161 § 162 § 163 § 164 § 165 § 166 § 167 § 168 § 169 § 170 § 171 § 172 § 172a § 173 § 174 § 175 § 176 § 177 § 177a §§ 178 bis 229 Dritter Abschnitt Stille Gesellschaft § 230 § 231 § 232 § 233 § 234 § 235 § 236 § 237 Drittes Buch Handelsbücher Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute Erster Unterabschnitt Buchführung. Inventar § 238 Buchführungspflicht § 239 Führung der Handelsbücher § 240 Inventar § 241 Inventurvereinfachungsverfahren § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars Zweiter Unterabschnitt Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß Erster Titel Allgemeine Vorschriften § 242 Pflicht zur Aufstellung § 243 Aufstellungsgrundsatz § 244 Sprache. Währungseinheit § 245 Unterzeichnung Zweiter Titel Ansatzvorschriften § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot § 247 Inhalt der Bilanz § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte § 249 Rückstellungen § 250 Rechnungsabgrenzungsposten § 251 Haftungsverhältnisse Dritter Titel Bewertungsvorschriften § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze § 253 Zugangs- und Folgebewertung § 254 Bildung von Bewertungseinheiten § 255 Bewertungsmaßstäbe § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren § 256a Währungsumrechnung Dritter Unterabschnitt Aufbewahrung und Vorlage § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen § 258 Vorlegung im Rechtsstreit § 259 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit § 260 Vorlegung bei Auseinandersetzungen § 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern Vierter Unterabschnitt Landesrecht § 262 (weggefallen) § 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Erster Unterabschnitt Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht Erster Titel Allgemeine Vorschriften § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a § 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft § 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung Zweiter Titel Bilanz § 266 Gliederung der Bilanz § 267 Umschreibung der Größenklassen § 267a Kleinstkapitalgesellschaften § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke § 269 (aufgehoben) § 270 Bildung bestimmter Posten § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen § 272 Eigenkapital § 273 (aufgehoben) § 274 Latente Steuern § 274a Größenabhängige Erleichterungen Dritter Titel Gewinn- und Verlustrechnung § 275 Gliederung § 276 Größenabhängige Erleichterungen § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung § 278 (aufgehoben) Vierter Titel (aufgehoben) § 279 (aufgehoben) § 280 (aufgehoben) § 281 (aufgehoben) § 282 (aufgehoben) § 283 (aufgehoben) Fünfter Titel Anhang § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung § 285 Sonstige Pflichtangaben § 286 Unterlassen von Angaben § 287 (aufgehoben) § 288 Größenabhängige Erleichterungen Sechster Titel Lagebericht § 289 Inhalt des Lageberichts § 289a Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen § 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung § 289d Nutzung von Rahmenwerken § 289e Weglassen nachteiliger Angaben § 289f Erklärung zur Unternehmensführung Zweiter Unterabschnitt Konzernabschluß und Konzernlagebericht Erster Titel Anwendungsbereich § 290 Pflicht zur Aufstellung § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen § 292 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten § 292a (weggefallen) § 293 Größenabhängige Befreiungen Zweiter Titel Konsolidierungskreis § 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten § 295 (weggefallen) § 296 Verzicht auf die Einbeziehung Dritter Titel Inhalt und Form des Konzernabschlusses § 297 Inhalt § 298 Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen § 299 Stichtag für die Aufstellung Vierter Titel Vollkonsolidierung § 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot § 301 Kapitalkonsolidierung § 302 (aufgehoben) § 303 Schuldenkonsolidierung § 304 Behandlung der Zwischenergebnisse § 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung § 306 Latente Steuern § 307 Anteile anderer Gesellschafter Fünfter Titel Bewertungsvorschriften § 308 Einheitliche Bewertung § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen § 309 Behandlung des Unterschiedsbetrags Sechster Titel Anteilmäßige Konsolidierung § 310 Anteilmäßige Konsolidierung Siebenter Titel Assoziierte Unternehmen § 311 Definition. Befreiung § 312 Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags Achter Titel Konzernanhang § 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz § 314 Sonstige Pflichtangaben Neunter Titel Konzernlagebericht § 315 Inhalt des Konzernlageberichts § 315a Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien § 315b Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen § 315c Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung § 315d Konzernerklärung zur Unternehmensführung Zehnter Titel Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards § 315e Dritter Unterabschnitt Prüfung § 316 Pflicht zur Prüfung § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe § 319a (aufgehoben) § 319b Netzwerk § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht § 321 Prüfungsbericht § 321a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen § 322 Bestätigungsvermerk § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers § 324 Prüfungsausschuss § 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a Vierter Unterabschnitt Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle § 325 Offenlegung § 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland § 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung § 327 Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung § 327a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften § 328 Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung § 329 Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle Fünfter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften § 330 Sechster Unterabschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften Ordnungsgelder Erster Titel Straf- und Bußgeldvorschriften § 331 Unrichtige Darstellung § 331a Unrichtige Versicherung § 332 Verletzung der Berichtspflicht § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 334 Bußgeldvorschriften Zweiter Titel Ordnungsgelder § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen § 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung Dritter Titel Gemeinsame Vorschriften für Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldverfahren § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften § 335c Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften § 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht § 337 Vorschriften zur Bilanz § 338 Vorschriften zum Anhang § 339 Offenlegung Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige Erster Unterabschnitt Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute Erster Titel Anwendungsbereich § 340 Zweiter Titel Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß § 340a Anzuwendende Vorschriften § 340b Pensionsgeschäfte § 340c Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und zum Anhang § 340d Fristengliederung Dritter Titel Bewertungsvorschriften § 340e Bewertung von Vermögensgegenständen § 340f Vorsorge für allgemeine Bankrisiken § 340g Sonderposten für allgemeine Bankrisiken Vierter Titel Währungsumrechnung § 340h Währungsumrechnung Fünfter Titel Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluß § 340i Pflicht zur Aufstellung § 340j Einzubeziehende Unternehmen Sechster Titel Prüfung § 340k Siebenter Titel Offenlegung § 340l Achter Titel Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder § 340m Strafvorschriften § 340n Bußgeldvorschriften § 340o Festsetzung von Ordnungsgeld Zweiter Unterabschnitt Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Erster Titel Anwendungsbereich § 341 Zweiter Titel Jahresabschluß, Lagebericht § 341a Anzuwendende Vorschriften Dritter Titel Bewertungsvorschriften § 341b Bewertung von Vermögensgegenständen § 341c Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen § 341d Anlagestock der fondsgebundenen Lebensversicherung Vierter Titel Versicherungstechnische Rückstellungen § 341e Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze § 341f Deckungsrückstellung § 341g Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle § 341h Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen Fünfter Titel Konzernabschluß, Konzernlagebericht § 341i Aufstellung, Fristen § 341j Anzuwendende Vorschriften Sechster Titel Prüfung § 341k Siebenter Titel Offenlegung § 341l Achter Titel Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder § 341m Strafvorschriften § 341n Bußgeldvorschriften § 341o Festsetzung von Ordnungsgeld § 341p Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf Pensionsfonds Dritter Unterabschnitt Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors Erster Titel Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 341q Anwendungsbereich § 341r Begriffsbestimmungen Zweiter Titel Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung § 341s Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen § 341t Inhalt des Zahlungsberichts § 341u Gliederung des Zahlungsberichts § 341v Konzernzahlungsbericht; Befreiung § 341w Offenlegung Dritter Titel Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder § 341x Bußgeldvorschriften § 341y Ordnungsgeldvorschriften Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat § 342 Privates Rechnungslegungsgremium § 342a Rechnungslegungsbeirat Sechster Abschnitt (aufgehoben) § 342b (aufgehoben) § 342c (aufgehoben) § 342d (aufgehoben) § 342e (aufgehoben) Viertes Buch Handelsgeschäfte Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 343 § 344 § 345 § 346 § 347 § 348 § 349 § 350 § 351 § 352 § 353 § 354 § 354a § 355 § 356 § 357 § 358 § 359 § 360 § 361 § 362 § 363 § 364 § 365 | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 365a |
§ 366 § 367 § 368 § 369 § 370 § 371 § 372 Zweiter Abschnitt Handelskauf § 373 § 374 § 375 § 376 § 377 § 378 § 379 § 380 § 381 § 382 Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft § 383 § 384 § 385 § 386 § 387 § 388 § 389 § 390 § 391 § 392 § 393 § 394 § 395 § 396 § 397 Pfandrecht des Kommissionärs § 398 § 399 § 400 § 401 § 402 § 403 § 404 § 405 § 406 Vierter Abschnitt Frachtgeschäft Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften § 407 Frachtvertrag § 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung § 409 Beweiskraft des Frachtbriefs § 410 Gefährliches Gut § 411 Verpackung. Kennzeichnung § 412 Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung § 413 Begleitpapiere § 414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen § 415 Kündigung durch den Absender § 416 Anspruch auf Teilbeförderung § 417 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit § 418 Nachträgliche Weisungen § 419 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse § 420 Zahlung. Frachtberechnung § 421 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht § 422 Nachnahme § 423 Lieferfrist § 424 Verlustvermutung § 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung § 426 Haftungsausschluß § 427 Besondere Haftungsausschlußgründe § 428 Haftung für andere § 429 Wertersatz § 430 Schadensfeststellungskosten § 431 Haftungshöchstbetrag § 432 Ersatz sonstiger Kosten § 433 Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden § 434 Außervertragliche Ansprüche § 435 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 436 Haftung der Leute § 437 Ausführender Frachtführer § 438 Schadensanzeige § 439 Verjährung § 440 Pfandrecht des Frachtführers § 441 Nachfolgender Frachtführer § 442 Rang mehrerer Pfandrechte § 443 Ladeschein. Verordnungsermächtigung § 444 Wirkung des Ladescheins. Legitimation § 445 Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins § 446 Befolgung von Weisungen § 447 Einwendungen § 448 Traditionswirkung des Ladescheins § 449 Abweichende Vereinbarungen über die Haftung § 450 Anwendung von Seefrachtrecht Zweiter Unterabschnitt Beförderung von Umzugsgut § 451 Umzugsvertrag § 451a Pflichten des Frachtführers § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten § 451c (aufgehoben) § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe § 451e Haftungshöchstbetrag § 451f Schadensanzeige § 451g Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 451h Abweichende Vereinbarungen Dritter Unterabschnitt Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln § 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln § 452a Bekannter Schadensort § 452b Schadensanzeige. Verjährung § 452c Umzugsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln § 452d Abweichende Vereinbarungen Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft § 453 Speditionsvertrag § 454 Besorgung der Versendung § 455 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten § 456 Fälligkeit der Vergütung § 457 Forderungen des Versenders § 458 Selbsteintritt § 459 Spedition zu festen Kosten § 460 Sammelladung § 461 Haftung des Spediteurs § 462 Haftung für andere § 463 Verjährung § 464 Pfandrecht des Spediteurs § 465 Nachfolgender Spediteur § 466 Abweichende Vereinbarungen über die Haftung Sechster Abschnitt Lagergeschäft § 467 Lagervertrag § 468 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten § 469 Sammellagerung § 470 Empfang des Gutes § 471 Erhaltung des Gutes § 472 Versicherung. Einlagerung bei einem Dritten § 473 Dauer der Lagerung § 474 Aufwendungsersatz § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung § 475a Verjährung § 475b Pfandrecht des Lagerhalters § 475c Lagerschein. Verordnungsermächtigung § 475d Wirkung des Lagerscheins. Legitimation § 475e Auslieferung gegen Rückgabe des Lagerscheins § 475f Einwendungen § 475g Traditionswirkung des Lagerscheins § 475h Abweichende Vereinbarungen Fünftes Buch Seehandel Erster Abschnitt Personen der Schifffahrt § 476 Reeder § 477 Ausrüster § 478 Schiffsbesatzung § 479 Rechte des Kapitäns. Tagebuch § 480 Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen Zweiter Abschnitt Beförderungsverträge Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge Erster Titel Stückgutfrachtvertrag Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften § 481 Hauptpflichten. Anwendungsbereich § 482 Allgemeine Angaben zum Gut § 483 Gefährliches Gut § 484 Verpackung. Kennzeichnung § 485 See- und Ladungstüchtigkeit § 486 Abladen. Verladen. Umladen. Löschen § 487 Begleitpapiere § 488 Haftung des Befrachters und Dritter § 489 Kündigung durch den Befrachter § 490 Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung § 491 Nachträgliche Weisungen § 492 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse § 493 Zahlung. Frachtberechnung § 494 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht § 495 Pfandrecht des Verfrachters § 496 Nachfolgender Verfrachter § 497 Rang mehrerer Pfandrechte Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes § 498 Haftungsgrund § 499 Besondere Schadensursachen § 500 Unerlaubte Verladung auf Deck § 501 Haftung für andere § 502 Wertersatz § 503 Schadensfeststellungskosten § 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden § 505 Rechnungseinheit § 506 Außervertragliche Ansprüche § 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung § 509 Ausführender Verfrachter § 510 Schadensanzeige § 511 Verlustvermutung § 512 Abweichende Vereinbarungen Dritter Untertitel Beförderungsdokumente § 513 Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements § 514 Bord- und Übernahmekonnossement § 515 Inhalt des Konnossements § 516 Form des Konnossements. Verordnungsermächtigung § 517 Beweiskraft des Konnossements § 518 Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe § 519 Berechtigung aus dem Konnossement. Legitimation § 520 Befolgung von Weisungen § 521 Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements § 522 Einwendungen § 523 Haftung für unrichtige Konnossementsangaben § 524 Traditionswirkung des Konnossements § 525 Abweichende Bestimmung im Konnossement § 526 Seefrachtbrief. Verordnungsermächtigung Zweiter Titel Reisefrachtvertrag § 527 Reisefrachtvertrag § 528 Ladehafen. Ladeplatz § 529 Anzeige der Ladebereitschaft § 530 Ladezeit. Überliegezeit § 531 Verladen § 532 Kündigung durch den Befrachter § 533 Teilbeförderung § 534 Kündigung durch den Verfrachter § 535 Löschen Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge § 536 Anwendungsbereich § 537 Begriffsbestimmungen § 538 Haftung des Beförderers für Personenschäden § 539 Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden § 540 Haftung für andere § 541 Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden § 542 Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden § 543 Zinsen und Verfahrenskosten § 544 Rechnungseinheit § 545 Wegfall der Haftungsbeschränkung § 546 Ausführender Beförderer § 547 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung § 548 Konkurrierende Ansprüche § 549 Schadensanzeige § 550 Erlöschen von Schadensersatzansprüchen § 551 Abweichende Vereinbarungen § 552 Pfandrecht des Beförderers Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge Erster Unterabschnitt Schiffsmiete § 553 Schiffsmietvertrag § 554 Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung § 555 Sicherung der Rechte des Vermieters § 556 Kündigung Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter § 557 Zeitchartervertrag § 558 Beurkundung § 559 Bereitstellung des Schiffes § 560 Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes § 561 Verwendung des Schiffes § 562 Unterrichtungspflichten § 563 Verladen und Löschen § 564 Kosten für den Betrieb des Schiffes § 565 Zeitfracht § 566 Pfandrecht des Zeitvercharterers § 567 Pflichtverletzung § 568 Zurückbehaltungsrecht § 569 Rückgabe des Schiffes Vierter Abschnitt Schiffsnotlagen Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß § 570 Schadensersatzpflicht § 571 Mitverschulden § 572 Fernschädigung § 573 Beteiligung eines Binnenschiffs Zweiter Unterabschnitt Bergung § 574 Pflichten des Bergers und sonstiger Personen § 575 Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden § 576 Bergelohnanspruch § 577 Höhe des Bergelohns § 578 Sondervergütung § 579 Ausschluss des Vergütungsanspruchs § 580 Fehlverhalten des Bergers § 581 Ausgleichsanspruch § 582 Mehrheit von Bergern § 583 Rettung von Menschen § 584 Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags § 585 Pfandrecht. Zurückbehaltungsrecht § 586 Rangfolge der Pfandrechte § 587 Sicherheitsleistung Dritter Unterabschnitt Große Haverei § 588 Errettung aus gemeinsamer Gefahr § 589 Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten § 590 Bemessung der Vergütung § 591 Beitrag § 592 Verteilung § 593 Schiffsgläubigerrecht § 594 Pfandrecht der Vergütungsberechtigten. Nichtauslieferung § 595 Aufmachung der Dispache Fünfter Abschnitt Schiffsgläubiger § 596 Gesicherte Forderungen § 597 Pfandrecht der Schiffsgläubiger § 598 Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger § 599 Erlöschen der Forderung § 600 Zeitablauf § 601 Befriedigung des Schiffsgläubigers § 602 Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger § 603 Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger § 604 Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer Sechster Abschnitt Verjährung § 605 Einjährige Verjährungsfrist § 606 Zweijährige Verjährungsfrist § 607 Beginn der Verjährungsfristen § 608 Hemmung der Verjährung § 609 Vereinbarungen über die Verjährung § 610 Konkurrierende Ansprüche Siebter Abschnitt Allgemeine Haftungsbeschränkung § 611 Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung § 612 Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung § 613 Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe § 614 Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen § 615 Beschränkung der Haftung des Lotsen § 616 Wegfall der Haftungsbeschränkung § 617 Verfahren der Haftungsbeschränkung Achter Abschnitt Verfahrensvorschriften § 618 Einstweilige Verfügung eines Bergers § 619 Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer §§ 620 bis 905 (aufgehoben) Anlage Anlage (aufgehoben) | |
§ 9b Europäisches System der Registervernetzung | |
(1) 1 Die Eintragungen im Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente sowie die Unterlagen der Rechnungslegung nach § 325 sind, soweit sie Kapitalgesellschaften betreffen oder Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, auch über das Europäische Justizportal zugänglich. 2 Hierzu übermitteln die Landesjustizverwaltungen die Daten des Handelsregisters und die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt die Daten der Rechnungslegungsunterlagen jeweils an die zentrale Europäische Plattform nach Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (ABl. L 169 vom 30.6.2017, S. 46), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/2121 (ABl. L 321 vom 12.12.2019, S. 1; L 20 vom 24.1.2020, S. 24) geändert worden ist, soweit die Übermittlung für die Eröffnung eines Zugangs zu den Originaldaten über den Suchdienst auf der Internetseite des Europäischen Justizportals erforderlich ist. (2) 1 Das Registergericht, bei dem das Registerblatt einer Kapitalgesellschaft oder Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 geführt wird, nimmt am Informationsaustausch zwischen den Registern über die zentrale Europäische Plattform teil. 2 Den Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist zu diesem Zweck eine einheitliche europäische Kennung zuzuordnen. 3 Das Registergericht übermittelt nach Maßgabe der folgenden Absätze an die zentrale Europäische Plattform die Information über | (1) 1 Folgende Informationen und Unterlagen, soweit sie Kapitalgesellschaften betreffen oder Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, sind auch über das Europäische Justizportal zugänglich: 1. Eintragungen im Handelsregister, 2. Registerbekanntmachungen, 3. zum Handelsregister eingereichte Dokumente, 4. Unterlagen der Rechnungslegung nach § 325 sowie 5. eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes. 2 Hierzu übermitteln die Landesjustizverwaltungen die Daten des Handelsregisters und die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt die Daten der Rechnungslegungsunterlagen jeweils an die zentrale Europäische Plattform nach Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (ABl. L 169 vom 30.6.2017, S. 46), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/2121 (ABl. L 321 vom 12.12.2019, S. 1; L 20 vom 24.1.2020, S. 24) geändert worden ist, soweit die Übermittlung für die Eröffnung eines Zugangs zu den Originaldaten über den Suchdienst auf der Internetseite des Europäischen Justizportals erforderlich ist. 3 Die Zugänglichmachung der Informationen und Unterlagen über das Europäische Justizportal erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1042 der Kommission vom 18. Juni 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Spezifikationen und Verfahren für das System der Registervernetzung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 der Kommission (ABl. L 225 vom 25.6.2021, S. 7). (2) 1 Das Registergericht, bei dem das Registerblatt einer Kapitalgesellschaft oder Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 geführt wird, nimmt am Informationsaustausch zwischen den Registern über die zentrale Europäische Plattform teil. 2 Den Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist zu diesem Zweck eine einheitliche europäische Kennung zuzuordnen. 3 Das Registergericht übermittelt nach Maßgabe der folgenden Absätze an die zentrale Europäische Plattform die Informationen und Unterlagen über |
1. die Eintragung der Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, 2. die Eintragung der Auflösung der Gesellschaft und die Eintragung über den Schluss der Liquidation oder Abwicklung oder über die Fortsetzung der Gesellschaft, 3. die Löschung der Gesellschaft, | |
4. das Wirksamwerden einer Verschmelzung nach § 122a des Umwandlungsgesetzes, | 4. die Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes, das Wirksamwerden einer grenzüberschreitenden Umwandlung sowie die Eintragung der aus einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehenden, neuen Gesellschaft oder die Eintragung der grenzüberschreitenden Spaltung zur Aufnahme im Register der übernehmenden Gesellschaft, |
5. die Eintragung der Errichtung der Zweigniederlassung und die Eintragung der Aufhebung der Zweigniederlassung sowie 6. die Änderung folgender Daten der Gesellschaft oder der Zweigniederlassung: a) der Firma der Gesellschaft oder der Zweigniederlassung, b) des Sitzes der Gesellschaft oder der Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung, c) der Rechtsform der Gesellschaft, d) der Eintragungsnummer der Gesellschaft oder der Zweigniederlassung, e) der Personen, die als gesetzlich vorgesehenes Gesellschaftsorgan oder als Mitglieder eines solchen Organs befugt sind, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, oder die an der Verwaltung, Beaufsichtigung oder Kontrolle der Gesellschaft teilnehmen. | |
4 Die Informationsübermittlung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 der Kommission vom 17. Dezember 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Spezifikationen und Verfahren für das System der Registervernetzung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/884 der Kommission (ABl. L 439 vom 29.12.2020, S. 1). | 4 Die Übermittlung der Informationen und Unterlagen erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1042. |
(3) 1 Die Landesjustizverwaltungen bestimmen das elektronische Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus dem Handelsregister zugänglich gemacht (Absatz 1) und im Rahmen des Informationsaustauschs zwischen den Registern übermittelt und empfangen werden (Absatz 2), und sie sind, vorbehaltlich der Zuständigkeit der das Unternehmensregister führenden Stelle nach Absatz 1 Satz 2, für die Abwicklung des Datenverkehrs nach den Absätzen 1 und 2 zuständig. 2 § 9 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. | |
(4) 1 Die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 eine Änderung der Unterlagen der Rechnungslegung, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland offengelegt hat (§ 325 Absatz 1b Satz 1), unverzüglich an die zentrale Europäische Plattform, wenn die Kapitalgesellschaft eine Zweigniederlassung errichtet hat, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt. 2 Empfängt die das Unternehmensregister führende Stelle über das Europäische System der Registervernetzung Daten zu einer Änderung der Unterlagen der Rechnungslegung einer Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt und die eine inländische Zweigniederlassung errichtet hat, so bestätigt die registerführende Stelle den Eingang der Daten über das Europäische System der Registervernetzung. | (4) 1 Die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1042 eine Änderung der Unterlagen der Rechnungslegung, die eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland offengelegt hat (§ 325 Absatz 1b Satz 1), unverzüglich an die zentrale Europäische Plattform, wenn die Kapitalgesellschaft eine Zweigniederlassung errichtet hat, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt. 2 Empfängt die das Unternehmensregister führende Stelle über das Europäische System der Registervernetzung Daten zu einer Änderung der Unterlagen der Rechnungslegung einer Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt und die eine inländische Zweigniederlassung errichtet hat, so bestätigt die registerführende Stelle den Eingang der Daten über das Europäische System der Registervernetzung. |
§ 365 | |
(1) In betreff der Form des Indossaments, in betreff der Legitimation des Besitzers und der Prüfung der Legitimation sowie in betreff der Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe, finden die Vorschriften der Artikel 11 bis 13, 36, 74 der Wechselordnung entsprechende Anwendung. | (1) In betreff der Form des Indossaments, in betreff der Legitimation des Besitzers und der Prüfung der Legitimation sowie in betreff der Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe, finden die Vorschriften der Artikel 13, 14 Absatz 2, Artikel 16 und 40 Absatz 3 Satz 2 des Wechselgesetzes entsprechende Anwendung. |
(2) 1 Ist die Urkunde vernichtet oder abhanden gekommen, so unterliegt sie der Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens. 2 Ist das Aufgebotsverfahren eingeleitet, so kann der Berechtigte, wenn er bis zur Kraftloserklärung Sicherheit bestellt, Leistung nach Maßgabe der Urkunde von dem Schuldner verlangen. | |
§ 365a (neu) | § 365a |
1 Der Transportversicherungspolice nach § 363 Absatz 2 gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung, die dieselben Funktionen erfüllt wie die Transportversicherungspolice, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben (elektronische Transportversicherungspolice). 2 Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, Vorlage, Rückgabe und Übertragung einer elektronischen Transportversicherungspolice sowie die Einzelheiten des Verfahrens einer nachträglichen Eintragung in eine elektronische Transportversicherungspolice zu regeln. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v294901-2023-03-01.htm