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Zitierungen von § 138 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 141 HGB Anmeldung der Auflösung (vom 01.01.2024)
... Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ( § 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund ... Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im ... und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der Löschung der Gesellschaft ( § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ) entfällt die Eintragung der Auflösung. (2) Ist aufgrund einer Vereinbarung ...
Zitat in folgenden Normen
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Artikel 1 G. v. 25.07.1994 BGBl. I S. 1744; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 9 PartGG Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft (vom 01.01.2024)
... der Partnerschaft sind, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 130 bis 142 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (2) (weggefallen) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... bleibt unberührt. Fünfter Titel Auflösung der Gesellschaft § 138 Auflösungsgründe (1) Die Gesellschaft wird aufgelöst durch: ... Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ( § 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund ... Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der ... und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der Löschung der Gesellschaft ( § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ) entfällt die Eintragung der Auflösung. (2) Ist aufgrund einer Vereinbarung ...
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