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Zitierungen von § 414 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 414 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 449 HGB Abweichende Vereinbarungen über die Haftung (vom 25.04.2013)
... zum Gegenstand hat, kann von den Haftungsvorschriften in § 413 Absatz 2, den §§ 414 , 418 Absatz 6, § 422 Absatz 3, den §§ 425 bis 438, 445 Absatz 3 und § 446 ... kann abweichend von Absatz 1 durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung der Höhe nach beschränkt werden. (3) Ist der ...
§ 451h HGB Abweichende Vereinbarungen (vom 25.04.2013)
... Ferner kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung der Höhe nach beschränkt werden. (3) ...
§ 455 HGB Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten (vom 25.04.2013)
... die für eine amtliche Behandlung des Gutes erforderlich sind. § 414 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) Ist der Versender ein Verbraucher, so hat er ...
§ 468 HGB Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten (vom 25.04.2013)
... der in § 413 Abs. 1 genannten Urkunden oder Auskünfte. § 414 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat er ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... vor dem Wort „Urkunden" das Wort „alle" eingefügt. 8. § 414 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 9. § 416 wird wie folgt geändert: ... zum Gegenstand hat, kann von den Haftungsvorschriften in § 413 Absatz 2, den §§ 414 , 418 Absatz 6, § 422 Absatz 3, den §§ 425 bis 438, 445 Absatz 3 und § 446 ... kann abweichend von Absatz 1 durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung der Höhe nach beschränkt werden. (3) Ist der ... „Ferner kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung der Höhe nach beschränkt werden." c) ...
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