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Zitierungen von § 6 AMRadV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AMRadV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AMRadV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3462
Artikel 1 AMRadVÄndV Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... 1, Nr. 2 oder 4 ein radioaktives Arzneimittel in den Verkehr bringt." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung ... den Verkehr bringt." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung Arzneimittel, die sich am 30. Dezember 2006 im Verkehr befinden ...
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