Tools:
Update via:
Zitierungen von § 9 WPAnrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WPAnrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPAnrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 WPAnrV Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule (vom 01.01.2025)
... 2 gelten (Bestätigung). Die Bestätigung an die Hochschule ist verbindlich; § 9 Abs. 6 bleibt unberührt. (2) Die Bestätigung der Prüfungsstelle ist nach ...
§ 10 WPAnrV Übergangsvorschriften (vom 18.06.2009)
... zu können, nach Inkrafttreten dieser Verordnung erbracht worden sein. (3) § 9 ist in der bis zum 17. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden auf Prüfungsleistungen, die in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
V. v. 08.06.2009 BGBl. I S. 1263
Artikel 1 1. WPAnrVÄndV
... (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „in ... 2. In § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 9 ist in der bis zum 17. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden auf Prüfungsleistungen, die in ...
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
Artikel 4 ImmVermVEV Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „sechs" ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 8 BEV 2024 Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... Satz 1 werden die Wörter „schriftlich oder elektronisch" gestrichen. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „im ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
V. v. 28.09.2012 BGBl. I S. 2095
Artikel 1 2. WPAnrVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... sind" durch die Wörter „Das Gremium ist" ersetzt. 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/352/v4347.htm