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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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D. - BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - (ZustAO Vers)
A. v. 27.01.2000 BGBl. I S. 1213; aufgehoben durch H. A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908
Geltung ab 01.02.2000; FNA: 2030-14-113 Beamte
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Geltung ab 01.02.2000; FNA: 2030-14-113 Beamte
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D. Entscheidung über Widersprüche und Vertretung bei Klagen aus den unter Buchstaben A bis C dieser Anordnung genannten Bereichen
D. hat 2 frühere Fassungen
- I.
- Widersprüche
Die obersten Dienstbehörden behalten sich vor, in Einzelfällen über Widersprüche selbst zu entscheiden.
- II.
- Klagen
Die obersten Dienstbehörden behalten sich vor, im Einzelfall oder in Gruppen von Fällen die Vertretung abweichend zu regeln oder die Vertretung selbst zu übernehmen.
Text in der Fassung der I. Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung A. v. 23. Mai 2008 BGBl. I S. 973 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von D. ZustAO Vers
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 (09.06.2008) | I. Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung vom 23.05.2008 BGBl. I S. 973 |
aktuell vorher | 15.08.2006 (31.08.2006) | I. Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung vom 15.08.2006 BGBl. I S. 2079 |
aktuell | vor 15.08.2006 (31.08.2006) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3538/a50079.htm