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ÖrtlPräV
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§ 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie (ÖrtlPräV
k.a.Abk.
)
V. v. 29.01.1991
BGBl. I S. 167
, 636; aufgehoben durch
Artikel 33
G. v. 19.02.2006
BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 2032-3-11
Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 1
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§ 3
§ 2 (entfallen)
§ 2 wird in
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§ 1
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Zitierungen von
§ 2 Verordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ÖrtlPräV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖrtlPräV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 4 ÖrtlPräV Entstehung des Anspruchs, Anzeige von Änderungen
... an dem Tage, an dem neben den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 die Voraussetzungen des §
2
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 zusammen vorliegen. Er ist innerhalb eines Jahres geltend zu machen. ...
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