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§ 5 - Sprengstoffgesetz (SprengG)
neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3518; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2 Sprengstoffe
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2 Sprengstoffe
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§ 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
(1) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn
- 1.
- der Hersteller den Konformitätsnachweis erbracht hat und
- 2.
- sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
(1a) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen.
(2) Der Konformitätsnachweis ist durch eine Konformitätserklärung erbracht, die bestätigt, dass die Konformität in einer Einzelprüfung überprüft worden ist oder
- 1.
- die Baumuster den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die für Explosivstoffe in Anhang II der Richtlinie 2014/28/EU und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) (ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 27) festgelegt sind und
- 2.
- die den Baumustern nachgefertigten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände den Baumustern entsprechen.
(3) Es ist verboten, nicht konforme Explosivstoffe oder nicht konforme pyrotechnische Gegenstände
- 1.
- mit der CE-Kennzeichnung zu versehen,
- 2.
- anderen Personen außerhalb der Betriebsstätte außer zur Ausfuhr oder zur Vernichtung zu überlassen.
(4) Nicht der Pflicht zur CE-Kennzeichnung unterliegen
- 1.
- pyrotechnische Gegenstände zur ausschließlichen Verwendung nach den Anlagen A.1 und A.2 der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung (ABl. L 46 vom 17.2.1997, S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2015/559 (ABl. L 95 vom 10.4.2015, S. 1) geändert worden ist,
- 2.
- Zündplättchen, die speziell konzipiert sind für Spielzeug und sonstige Gegenstände im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1, 2013 L 355 vom 31.12.2013, S. 92), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2015/2117 (ABl. L 306 vom 24.11.2015, S. 23) geändert worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes G. v. 11. Juni 2017 BGBl. I S. 1586 m.W.v. 17. Juni 2017
Frühere Fassungen von § 5 SprengG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.06.2017 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 11.06.2017 BGBl. I S. 1586 |
aktuell vorher | 01.10.2009 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062 |
aktuell | vor 01.10.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 SprengG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SprengG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1b SprengG Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen (vom 01.07.2017)
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ... und die Durchfuhr, wobei jeweils das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 ausgenommen sind, von a) Schallmessvorrichtungen zur Bestimmung der Wassertiefe mit ... und das Vernichten, wobei jeweils das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 ausgenommen sind, von a) Anzündpillen und Anzündlamellen, b) ...
§ 5a SprengG Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung (vom 17.06.2017)
... § 5 Absatz 1 und 1a ist nicht anzuwenden auf 1. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, die den ...
§ 6 SprengG Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss (vom 27.06.2020)
... die Festlegung der CE-Kennzeichnung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen nach § 5 Absatz 1 , d) das Verfahren für den Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1, das ... nach § 5 Absatz 1, d) das Verfahren für den Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 , das Verfahren für die Zulassung nach § 5f, das Verfahren der Kennzeichnung von ... Anforderungen und sonstiger Voraussetzungen des Konformitätsnachweises nach § 5 kann in Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes auf harmonisierte Normen verwiesen werden. ...
§ 15 SprengG Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen (vom 27.06.2020)
... Das Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung nach § 5 Absatz 1a oder der Zulassung nach § 5f bleiben unberührt. (2) Die Nachweispflicht des ...
§ 17 SprengG Lagergenehmigung (vom 01.03.2010)
... Anforderungen nicht entsprechen. Für die Erteilung der Zulassung gelten Absatz 3 und § 5 Abs. 1 Satz 2 entsprechend. (6) Als wesentlich im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 ist eine ...
§ 33b SprengG Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör (vom 16.07.2021)
... der begründete Verdacht, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines nach § 5 konformitätsbewerteten oder eines nach § 5f Absatz 1 oder 2 zugelassenen und ... der begründete Verdacht, dass ein Explosivstoff oder ein pyrotechnischer Gegenstand entgegen § 5 Absatz 1 Nummer 2 gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht oder anderen überlassen worden ist, sind die ...
§ 34 SprengG Rücknahme und Widerruf (vom 01.10.2009)
... werden, die keinen Befähigungsschein besitzen. (4) Die Zulassung nach § 5 kann ferner widerrufen werden, 1. wenn der Zulassungsinhaber pyrotechnische ...
§ 40 SprengG Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr (vom 01.07.2017)
... 3 oder Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen ...
§ 41 SprengG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023)
... ohne ihm einen Abdruck des Feststellungsbescheides zu übergeben, 1c. entgegen § 5 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder ... oder pyrotechnische Gegenstände auf dem Markt bereitstellt, 1d. entgegen § 5 Absatz 1a Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände einführt, verbringt, in Verkehr bringt, ... in Verkehr bringt, vertreibt, anderen überlässt oder verwendet, 1e. entgegen § 5 Absatz 3 Nummer 1 Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versieht, ... oder pyrotechnische Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versieht, 1f. entgegen § 5 Absatz 3 Nummer 2 Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände einer anderen Person überlässt, ... in § 40 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen ...
§ 47 SprengG Übergangsvorschriften (vom 01.10.2009)
... gilt in dem in § 1 bezeichneten Anwendungsbereich als Zulassung im Sinne des § 5 dieses Gesetzes. (2) Pyrotechnische Gegenstände nach § 5, für die vor ... im Sinne des § 5 dieses Gesetzes. (2) Pyrotechnische Gegenstände nach § 5 , für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiterhin, ... bis zu ihrem Auslaufen, 2. von pyrotechnischen Gegenständen nach § 5 Absatz 2, die vor dem 1. Oktober 2009 von der Bundesanstalt erteilt wurden, ihre ...
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
§ 2 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Die §§ 5 , 5f, 7 bis 16, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des ... 1 Absatz 4 Nummer 2 des Sprengstoffgesetzes gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, daß die §§ 5 , 14, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2 und § 23 des Sprengstoffgesetzes nicht anzuwenden sind. ... erworben, an sie vertrieben oder ihnen überlassen werden. (4) Die §§ 5 , 5f, 7, 10 bis 13, 15 Abs. 1 und § 16 des Sprengstoffgesetzes sind auf die in Absatz 1 ... oder Lieferschein erfolgen, der fünf Jahre aufzubewahren ist. (4a) Die §§ 5 , 7, 10 bis 13 und 16 des Sprengstoffgesetzes sind auf die in Absatz 1 bezeichneten ...
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
neugefasst durch B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227
§ 35c GGVSEB Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a (vom 01.01.2021)
... diese explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der Konformitätsnachweis nach § 5 des Sprengstoffgesetzes erbracht wurde und diese explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff eine ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... auch die Empfangnahme und das Überlassen durch den Verbringer,". 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift und in Absatz 4 werden ... 11 werden nach den Wörtern „in Bezug auf" die Wörter „nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zugelassene" eingefügt. 20. § 47 wird wie folgt ... zum 31. Dezember 2006, c) am 1. September 2005 auf Grund einer Zulassung nach § 5 dieses Gesetzes berechtigt im Verkehr befindliche pyrotechnische Sätze längstens bis zum ...
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... weiterverarbeitet werden oder für die Endprodukte eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes zum Zwecke der Ausfuhr erteilt worden ist und die Voraussetzungen der Nummer 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ... und die Durchfuhr, wobei jeweils das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 ausgenommen sind, von a) Schallmessvorrichtungen zur Bestimmung der Wassertiefe mit ... und das Vernichten, wobei jeweils das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 ausgenommen sind, von a) Anzündpillen und Anzündlamellen, b) ... c) Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. 6. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5g ersetzt: „§ 5 ... 3 werden aufgehoben. 6. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5g ersetzt: „§ 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung ... 6. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5g ersetzt: „ § 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische ... Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung (1) § 5 Absatz 1 und 1a ist nicht anzuwenden auf 1. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, die ... Wörter „der CE-Kennzeichnung" ersetzt. bbb) Nach der Angabe „ § 5 Absatz 1 " werden die Wörter „mit dem CE-Zeichen, die Art und Form des CE-Zeichens" ... folgt gefasst: „d) das Verfahren für den Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 , das Verfahren für die Zulassung nach § 5f, das Verfahren der Kennzeichnung von ... „Das Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung nach § 5 Absatz 1a oder der Zulassung nach § 5f bleiben unberührt." b) Absatz 2 wird wie ... Besteht der begründete Verdacht, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines nach § 5 konformitätsbewerteten oder eines nach § 5f Absatz 1 oder 2 zugelassenen und ... der begründete Verdacht, dass ein Explosivstoff oder ein pyrotechnischer Gegenstand entgegen § 5 Absatz 1 Nummer 2 gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht oder anderen überlassen worden ist, sind die ... ersetzt. bb) Nummer 1d wird wie folgt gefasst: „1d. entgegen § 5 Absatz 1a Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände einführt, verbringt, in Verkehr bringt, ... Nummer 1d werden die folgenden Nummern 1e und 1f eingefügt: „1e. entgegen § 5 Absatz 3 Nummer 1 Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versieht, ... oder pyrotechnische Gegenstände mit der CE-Kennzeichnung versieht, 1f. entgegen § 5 Absatz 3 Nummer 2 Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände einer anderen Person ...
Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 1 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... diese explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der Konformitätsnachweis nach § 5 des Sprengstoffgesetzes erbracht wurde und diese explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff eine ...
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 3 GefStoffVuaÄndV Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Nummer 3 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 2 oder 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 4 Satz 2 oder 3 des Gesetzes" ersetzt. 3b. § 47 Nummer 4 wird ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... Gegenstand erstmalig auf dem Gemeinschaftsmarkt bereitstellt." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Konformitätsnachweis für ... bereitstellt." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung ... Festlegung der Kennzeichnung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen nach § 5 Absatz 1 mit dem CE-Zeichen, die Art und Form des CE-Zeichens, d) das Verfahren ... Art und Form des CE-Zeichens, d) das Verfahren für die Zulassung nach § 5 Absatz 3 und 4, das Verfahren für den Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1, das ... nach § 5 Absatz 3 und 4, das Verfahren für den Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1, das Verfahren zur Vergabe einer Identifikationsnummer für Explosivstoffe zum Zwecke ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 5a" durch die Angabe „§ 5 " ersetzt. d) Folgender Absatz wird angefügt: „(4) Die ... folgt gefasst: „Das Erfordernis des Konformitätsnachweises nach § 5 Absatz 1 oder der Zulassung nach § 5 Absatz 3 bleiben unberührt." b) ... Erfordernis des Konformitätsnachweises nach § 5 Absatz 1 oder der Zulassung nach § 5 Absatz 3 bleiben unberührt." b) Dem Absatz 4 werden folgende Sätze 2 ... wie folgt gefasst: „Besteht der begründete Verdacht, dass ein nach § 5 zugelassener oder geprüfter und gekennzeichneter Stoff oder Gegenstand bei der ... eingefügt und die Angabe „§ 5a Abs. 1 Satz 5" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 16. In § 33 Absatz 2 wird nach der Angabe ... 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3 werden jeweils die Wörter „, ausgenommen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zugelassene pyrotechnische Gegenstände," gestrichen. b) ... Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 ... Folgende neue Nummern 1c und 1d werden eingefügt: „1c. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe ... bringt, vertreibt, anderen überlässt oder verwendet, 1d. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 4 Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände in Verkehr bringt oder anderen ... anderen überlässt,". cc) In Nummer 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 3 Satz 1" ersetzt und die ... Nummer 2 werden die Angabe „§ 5 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 3 Satz 1" ersetzt und die Wörter „pyrotechnische Gegenstände," ... Gegenstände," gestrichen. dd) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 2 oder 3" durch die Wörter „§ 5 Absatz 4 Satz 2 oder Satz 3" ... 3 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 2 oder 3" durch die Wörter „§ 5 Absatz 4 Satz 2 oder Satz 3" ersetzt. ee) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a ... 40 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 ... 4 werden wie folgt gefasst: „(2) Pyrotechnische Gegenstände nach § 5 , für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiterhin, ... bis zu ihrem Auslaufen, 2. von pyrotechnischen Gegenständen nach § 5 Absatz 2, die vor dem 1. Oktober 2009 von der Bundesanstalt erteilt wurden, ihre ...
Artikel 2 4. SprengGÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... die Wörter „, ausgenommen das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes" eingefügt. bb) Der Nummer 2 werden nach dem Wort ... die Wörter „, ausgenommen das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes," angefügt. cc) In Nummer 2a wird die Angabe „§ ... 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 (1) § 5 des Gesetzes ist nicht anzuwenden auf 1. Explosivstoffe, pyrotechnische ... Stoffen weiterverarbeitet werden oder für die Endprodukte eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Absatz 3 des Gesetzes zum Zwecke der Ausfuhr erteilt worden ist und die Voraussetzungen des Absatzes 1 ... und pyrotechnische Gegenstände müssen zum Nachweis der Konformität nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit den Anforderungen der Anlagen 2 oder 3 ... aus. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes. (4) Der Hersteller oder sein in der Europäischen Union ... 13 (1) Die Bundesanstalt hat Listen zu führen 1. der gemäß § 5 des Gesetzes erteilten Zulassungen und Baumusterprüfbescheinigungen, 2. der nach ... 6. bei pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme der pyrotechnischen Gegenstände nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes: das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen, im Falle einer erfolgten ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 SprengKostV
... § 5a Abs. 1 und 2 des Gesetzes, c) Entscheidung über Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 oder § 5a Abs. 3 des Gesetzes, d) Entscheidung über die Erteilung ... zum Sprengstoffgesetz, 2. für Prüfungen und Untersuchungen der nach § 5 oder § 5a des Gesetzes zuständigen Stelle oder eines von ihr beauftragten ...
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