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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 5 - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV)
V. v. 21.12.1989 BGBl. I S. 2541; aufgehoben durch § 24 V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1350
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 8053-4-4 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.01.1990; FNA: 8053-4-4 Sonstige Vorschriften
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§ 5 Gebrauchshinweise und Gebrauchsvorschriften
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Im Anhang IV der Richtlinie 88/378/EWG aufgeführtes Spielzeug darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es mit den dort angegebenen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen ist.
Zitierungen von § 5 2. GPSGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 2. GPSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. GPSGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 2. GPSGV Ordnungswidrigkeiten
... oder Nr. 2 Angaben nicht verfügbar hält oder 2. entgegen § 5 Spielzeug ohne die vorgeschriebenen Gefahrenhinweise oder Gebrauchsvorschriften in den Verkehr ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3588/a50775.htm