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Zitierungen von § 4 FSAAKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FSAAKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FSAAKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV)
V. v. 18.10.2021 BGBl. I S. 4711
§ 6 FSBV Feststellung der Differenz zwischen geplanten Einnahmen aus Gebühren und geplanten Kosten
... aus Gebühren umfassen dabei auch die Erstattungen für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . Nicht zu den Einnahmen zählen Gebühren in geringer Höhe, auf deren ...
§ 7 FSBV Feststellung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren und tatsächlichen Kosten
... aus Gebühren umfassen dabei auch die Erstattungen für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . Nicht zu den Einnahmen zählen Gebühren in geringer Höhe, auf deren ...
§ 8 FSBV Erstattung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren; Erstattungen für Gebührenbefreiungen und tatsächlichen Kosten
... aus Gebühren beinhalten dabei Erstattungen des Bundes für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . (2) Die Auszahlung der Differenz nach Absatz 1 soll zum 30. September des auf das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
V. v. 15.12.2009 BGBl. I S. 3957
Artikel 1 13. FSAAKVÄndV
... durch ein Luftfahrzeug beträgt ab 1. Januar 2010 162,54 Euro." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...
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