Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
§ 11 - Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts (WeinRV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 07.08.2001 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
Geltung ab 18.05.1995; FNA: 2125-5-7-4 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
Geltung ab 18.05.1995; FNA: 2125-5-7-4 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
§ 11 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts V. v. 12. Dezember 2013 BGBl. I S. 4144 m.W.v. 18. Dezember 2013
Frühere Fassungen von § 11 Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 18.12.2013 | Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts vom 12.12.2013 BGBl. I S. 4144 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WeinRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
Artikel 1 8. WeinRVÄndV
... Verordnung vom 12. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3862) geändert worden ist, wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung ... 3862) geändert worden ist, wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2013 außer ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3598/a186170.htm