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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben

§ 11 - Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts (WeinRV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 07.08.2001 BGBl. I S. 2159; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
Geltung ab 18.05.1995; FNA: 2125-5-7-4 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 11 Außerkrafttreten


§ 11 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 WeinRV

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 11 Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.12.2013Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
vom 12.12.2013 BGBl. I S. 4144

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WeinRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
Artikel 1 8. WeinRVÄndV
... Verordnung vom 12. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3862) geändert worden ist, wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung ... 3862) geändert worden ist, wird folgender § 11 eingefügt: „§ 11 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2013 außer ...