Änderung § 11 Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts vom 18.12.2013

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.12.2013 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 18.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4144
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§ 11 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 11 Außerkrafttreten


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Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft.




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