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§ 2
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
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§ 2 - Fleischkontrolleur-Verordnung (FlKV)
V. v. 30.06.1992
BGBl. I S. 1227
; aufgehoben durch
Artikel 23
V. v. 08.08.2007
BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7832-1-20
Fleischbeschau
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 2 Vorschriften zitiert
§ 1
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→
§ 3
§ 2 Anforderungen für die Tätigkeit als Fleischkontrolleur
§ 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die Anforderungen für die Tätigkeiten nach §
1
erfüllt, wer
1.
den erfolgreichen Abschluß einer Hauptschule oder einen gleichwertigen Bildungsabschluß und
2.
den erfolgreichen Abschluß eines Lehrgangs nach §
3
nachweist.
§ 1
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→
§ 3
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Zitierungen von
§ 2 FlKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FlKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlKV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 FlKV Übergangs- und Schlußvorschriften
... Tätigkeiten auszuüben. Danach erfüllen diese Personen die Anforderungen nach §
2
Nr. 2. (3) Lebensmittelkontrolleure können unabhängig von den Vorschriften ...
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