Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 6 - Fleischkontrolleur-Verordnung (FlKV)
V. v. 30.06.1992 BGBl. I S. 1227; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7832-1-20 Fleischbeschau
| |
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7832-1-20 Fleischbeschau
| |
§ 6 Vorschriften der Länder
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die zuständigen Landesbehörden erlassen nähere Vorschriften über
- -
- den Lehrgang,
- -
- die Prüfung,
- -
- den Befähigungsnachweis (Muster),
- -
- die Fortbildung sowie
- -
- die Nachprüfung.
Zitierungen von § 6 FlKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FlKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 FlKV Übergangs- und Schlußvorschriften
... 2 vorgesehenen Fortbildungsmaßnahmen kann in der Regel abgesehen werden bei den in § 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygiene-Gesetzes genannten Personen, wenn diese ausschließlich bei ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3625/a51017.htm