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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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§ 4a - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 4a Anordnungen der zuständigen Behörden
Die zuständige Behörde kann zur Bekämpfung von Schadorganismen oder zur Verhütung der Ein- oder Verschleppung von Schadorganismen Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis d und Nr. 2 Buchstabe a bis f anordnen, soweit eine Regelung durch Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 3 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 nicht getroffen ist oder eine durch Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 3 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 getroffene Regelung nicht entgegensteht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes G. v. 5. März 2008 BGBl. I S. 284, 1102 m.W.v. 13. März 2008
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Frühere Fassungen von § 4a PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.03.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes vom 05.03.2008 BGBl. I S. 284 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... 4 Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen § 4a Anordnungen der zuständigen Behörden § 5 Eilfälle ... 5. Nach § 4 wird folgende Vorschrift eingefügt: § 4a Anordnungen der zuständigen Behörden Die zuständige Behörde kann ...
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