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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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§ 1 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist,
- 1.
- Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,
- 2.
- Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
- 3.
- (weggefallen)
- 4.
- Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können,
- 5.
- Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Bereich des Pflanzenschutzrechts durchzuführen.
Text in der Fassung des Artikels 14 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon G. v. 9. Dezember 2010 BGBl. I S. 1934 m.W.v. 15. Dezember 2010
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Frühere Fassungen von § 1 PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 14 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PflSchG Pflanzenschutzmaßnahmen (vom 13.03.2008)
... und Verbraucherschutz wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ... Gebrauch macht, 2. durch Rechtsverordnung, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, a) in Gebieten, die für den Anbau bestimmter ...
§ 10 PflSchG Persönliche Anforderungen
... Gebrauch macht, 2. durch Rechtsverordnung, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, den Anwendungsbereich des Absatzes 1 auf Personen auszudehnen, ...
§ 15 PflSchG Zulassung (vom 13.03.2008)
... für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann, soweit dies für den in § 1 Nr. 4 aufgeführten Schutzzweck erforderlich ist, durch Auflagen anordnen, dass während ...
§ 17 PflSchG Ermächtigung (vom 15.12.2010)
... 15b Abs. 1 Nr. 3 oder § 15c Abs. 1 Nr. 2, 1a. zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke nähere Einzelheiten zur Festlegung von Anwendungsbestimmungen nach § 15 ... von Pflanzenschutzmitteln sowie, 3. soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung von ... und Verbraucherschutz wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch ...
§ 20 PflSchG Kennzeichnung (vom 09.11.2011)
... mit Zustimmung des Bundesrates 1. soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, a) den Inhalt der Angaben nach Absatz 2 näher ... anhaften, eine bestimmte Kennzeichnung vorzuschreiben; 2. soweit dadurch die in § 1 genannten Zwecke nicht beeinträchtigt werden vorzusehen, daß Angaben nach den ...
§ 30 PflSchG Ermächtigungen (vom 13.03.2008)
... mit Zustimmung des Bundesrates, 1. soweit es zur Erfüllung des in § 1 Nr. 4 genannten Zwecks erforderlich ist, a) die Anforderungen an ... werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung, soweit es zur Erfüllung des in § 1 Nr. 4 genannten Zwecks erforderlich ist, Verfügungsberechtigte und Besitzer zu verpflichten, ...
§ 31d PflSchG Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (vom 09.11.2011)
... und Verbraucherschutz wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 08.02.2010 BGBl. I S. 66
Artikel 1 3. DirektZahlVerpflVÄndV
... von Stoppelfeldern genehmigen, sofern Gründe des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nummer 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes dies erfordern und schädliche Auswirkungen auf den ...
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 26.05.2006 BGBl. I S. 1252
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflVÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... oder 2. besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes Rechnung zu tragen." 2. § ... durch die Wörter „Gründe des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt ...
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt Pflanzenschutz ... 1 folgende Nummer 1a eingefügt: 1a. zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke nähere Einzelheiten zur Festlegung von Anwendungsbestimmungen nach § 15 ...
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 14 BMELV-EUAnpG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt. 2. In § 1 Nummer 5, § 5 Absatz 1, § 6a Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe a, § 7 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395
Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV
... Kulturen oder c) besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes Rechnung zu tragen oder 2. eine ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
§ 2 DirektZahlVerpflV Erosionsvermeidung (vom 01.01.2012)
... Kulturen oder c) besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes Rechnung zu tragen oder 2. eine ...
§ 3 DirektZahlVerpflV Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (vom 21.04.2011)
... von Stoppelfeldern genehmigen, sofern Gründe des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nummer 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes dies erfordern und schädliche Auswirkungen auf den ...
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