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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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§ 25 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 25 Erklärung
(1) Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen oder der erstmaligen Einfuhr von Pflanzenschutzgeräten außer Kleingeräten hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer, wenn er das Pflanzenschutzgerät erstmalig in den Verkehr bringen will, oder derjenige, der das Pflanzenschutzgerät erstmalig zu gewerblichen Zwecken einführt, dem Julius Kühn-Institut zu erklären, daß der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 entspricht.
(2) Die Erklärung muß enthalten:
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Herstellers, Vertriebsunternehmers oder Einführers,
- 2.
- die Bezeichnung des Gerätetyps und den Verwendungsbereich.
(3) Der Erklärung müssen beigefügt sein:
- 1.
- die Gebrauchsanleitung,
- 2.
- die Beschreibung des Gerätetyps und
- 3.
- die sonstigen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen.
(4) Bei Änderungen des Gerätetyps, die das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel beeinflussen, müssen die Unterlagen nach Absatz 3 neu eingereicht oder ergänzt werden.
(5) Das Julius Kühn-Institut kann auf die Erklärung verzichten, wenn die Pflanzenschutzgeräte für Forschungs-, Untersuchungs-, Versuchs- oder Ausstellungszwecke bestimmt sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2930 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 25 PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 PflSchG Pflanzenschutzgeräteliste (vom 01.01.2008)
... führt eine Liste der Gerätetypen, für die eine Erklärung nach § 25 abgegeben worden ist (Pflanzenschutzgeräteliste). (2) Das Julius ...
§ 30 PflSchG Ermächtigungen (vom 13.03.2008)
... nach Buchstabe b geprüft sind, 2. den Begriff der Kleingeräte nach § 25 Abs. 1 abzugrenzen, 3. das Verfahren a) der Prüfung von ... vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, insbesondere Art und Umfang der nach § 25 Abs. 3 einzureichenden Unterlagen, und b) das Verfahren der Prüfung von im ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011)
... nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a nicht entspricht, 14. entgegen § 25 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 eine ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt oder entgegen § 25 Abs. 4 Unterlagen nicht einreicht oder nicht ergänzt, 15. entgegen § 29 Satz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... Pflanzenschutzgeräte § 24 Inverkehrbringen, Einfuhr § 25 Erklärung § 26 Pflanzenschutzgeräteliste § 27 ... vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, insbesondere Art und Umfang der nach § 25 Abs. 3 einzureichenden Unterlagen, und b) das Verfahren der Prüfung von im ...
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 1 LwForschNOG Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... durch die Wörter „dem Julius Kühn-Institut" ersetzt. 4. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
§ 6 PflSchGerätV Erklärung (vom 01.01.2008)
... Die Erklärung nach § 25 des Pflanzenschutzgesetzes ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. (2) Die ...
Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung (PflSchMGebV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 744; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872
Anlage PflSchMGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 02.04.2009)
... im Rahmen des Erklärungsverfahrens (Gerätetyp); §§ 25 ff. Pflanzenschutzgesetz 4110 allgemeine Prüfung der nach ... Prüfung der nach § 25 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz eingereichten Unterlagen 100 bis ... Pflanzenschutzgesetz 57 bis 14.300 4130 Entscheidung nach § 25 Abs. 5 Pflanzenschutzgesetz 57 bis 340 4140 allgemeine ... bis 340 4140 allgemeine Prüfung der nach § 25 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz eingereichten Unterlagen (Änderungen und Ergänzungen des ...
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