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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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§ 38a - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 38a Übermittlung von Daten
(1) Das Julius Kühn-Institut und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit können den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäische Kommission Entscheidungen und Maßnahmen mitteilen, soweit dies durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben oder zur Durchführung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann darüber hinaus Angaben und Unterlagen, die es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den §§ 15 bis 16a und 18 erlangt hat, an die in Satz 1 genannten Stellen übermitteln, soweit dies durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben oder zur Durchführung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erforderlich ist.
(2) Die zuständigen Behörden können, soweit dies zur Einhaltung der pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen erforderlich ist oder durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union vorgeschrieben ist, Daten, die sie im Rahmen der Durchführung dieses Gesetzes gewonnen haben, den zuständigen Behörden anderer Länder, des Bundes oder anderer Mitgliedstaaten sowie der Europäische Kommission mitteilen.
Text in der Fassung des Artikels 14 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon G. v. 9. Dezember 2010 BGBl. I S. 1934 m.W.v. 15. Dezember 2010
Frühere Fassungen von § 38a PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 14 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 38a PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... Straf- und Bußgeldvorschriften § 38 Auskunftspflicht § 38a Übermittlung von Daten § 38b Außenverkehr § 39 ...
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 14 BMELV-EUAnpG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt. 9. § 38a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden aa) die Wörter ...
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 1 LwForschNOG Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... ersetzt. 5. In § 26 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 1a und § 38a Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Die Biologische Bundesanstalt" durch die ...
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