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Zitierungen von § 1 Interventionsrindfleisch-Verarbeitungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 IntervRindFlVerarbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntervRindFlVerarbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 IntervRindFlVerarbV Zuständige Stellen
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 4 IntervRindFlVerarbV Verarbeitung des von der Bundesanstalt abgegebenen Rindfleisches
... Raum zu verbringen und dort bis zur Verarbeitung zu lagern. (3) Soweit die in § 1 genannten Rechtsakte nicht eine Verarbeitung des Rindfleisches durch den Käufer vorschreiben, ...
§ 5 IntervRindFlVerarbV Meldepflichten
... überwachenden Zollstelle die erfolgte Verarbeitung zu den Erzeugnissen, die in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschrieben sind, schriftlich in zwei Stücken unter Angabe der ...
§ 11 IntervRindFlVerarbV Verarbeitung in anderen Mitgliedstaaten
... der Verkaufsrechnung der Bundesanstalt und des Abholscheines sowie mit den nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen ...
§ 12 IntervRindFlVerarbV Ordnungswidrige Verarbeitung
... Wer Interventionsrindfleisch entgegen den Bestimmungen der in § 1 genannten Rechtsakte nicht oder nicht ordnungsgemäß verarbeitet, hat für die davon ...
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