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Anlage 1 - Vereinsregisterverordnung (VRV)
Artikel 1 V. v. 10.02.1999 BGBl. I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Vereinsregister des Amtsgerichts | Nummer des Vereins: VR | |||
Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Ver- tretungsregelung b) Vertretungs- berechtigte und besondere Ver- tretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechts- verhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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Zitierungen von Anlage 1 VRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 VRV Gestaltung und Benutzung des Registerblatts (vom 30.09.2009)
... hat fünf Spalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster in der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Es sind einzutragen: 1. in Spalte 1: die laufende ...
§ 21 VRV Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
... muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken entsprechend § 3 und dem Muster der Anlage 1 zu dieser Verordnung sichtbar gemacht werden können. Kopfzeile und ...
§ 39 VRV Übergangsregelung
... neu gefaßt, ist für das neu gefaßte Registerblatt das in § 2 und der Anlage 1 zu dieser Verordnung vorgesehene Muster zu verwenden. In diesem Falle erhalten die ...
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