Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Vereinsregisterverordnung (VRV)

Artikel 1 V. v. 10.02.1999 BGBl. I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |

Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Vereinsregister des Amtsgerichts Nummer des Vereins: VR
Nummer der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Ver-
tretungsregelung
b) Vertretungs-
berechtigte und
besondere Ver-
tretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechts-
verhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
12345
     


Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 1 VRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VRV Gestaltung und Benutzung des Registerblatts (vom 30.09.2009)
... hat fünf Spalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster in der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Es sind einzutragen: 1. in Spalte 1: die laufende ...
§ 21 VRV Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
... muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken entsprechend § 3 und dem Muster der Anlage 1 zu dieser Verordnung sichtbar gemacht werden können. Kopfzeile und ...
§ 39 VRV Übergangsregelung
... neu gefaßt, ist für das neu gefaßte Registerblatt das in § 2 und der Anlage 1 zu dieser Verordnung vorgesehene Muster zu verwenden. In diesem Falle erhalten die ...