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Anlage 2 - Vereinsregisterverordnung (VRV)
Artikel 1 V. v. 10.02.1999 BGBl. I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 24.02.1999; FNA: 315-22 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 2 (zu § 21 Satz 3)
Vereinsregister des Amtsgerichts | Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts | Nummer des Vereins: VR | |
1. | Anzahl der bisherigen Eintragungen | ||
2. | a) Name b) Sitz | ||
3. | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | ||
4. | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | ||
5. | Tag der letzten Eintragung |
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) G. v. 10. November 2006 BGBl. I S. 2553 m.W.v. 1. Januar 2007
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Frühere Fassungen von Anlage 2 VRV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 VRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 VRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 VRV Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
... darf statt in spaltenweiser Wiedergabe auch als fortlaufender Text nach dem Muster in Anlage 2 zu dieser Verordnung sichtbar gemacht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... Ausdrucke" eingefügt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe a und b werden jeweils die ...
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