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Anlage 4 - Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV)

V. v. 02.08.1999 BGBl. I S. 1731; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 2124-12-2 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 4 (zu § 15) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung


Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1999 S. 1742)



 

Zitierungen von Anlage 4 ErgThAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ErgThAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErgThAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 ErgThAPrV Erlaubnisurkunde
... vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage 4  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 15 EURLHuGBUG Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
... durch das Wort „Prüfungen" ersetzt. 5. Nach Anlage 4 werden die folgenden Anlagen 4a und 4b eingefügt: „Anlage 4a (zu § 16a ...