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§ 2 - Thermometermacher-Ausbildungsverordnung (ThermMAusbV)
§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin wird staatlich anerkannt.
Zitierungen von § 2 ThermMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ThermMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ThermMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ThermMAusbV Anwendungsbereich
... nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3676/a51666.htm