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§ 3 - Thermometermacher-Ausbildungsverordnung (ThermMAusbV)
§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Thermometerblasen und
- 2.
- Thermometerjustieren
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