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§ 7 - Silberschmied-Ausbildungsverordnung (SiSchmAusbV k.a.Abk.)
§ 7 Berichtsheft
Der Berichtsheft ein hat Auszubildende in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
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