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Frühere Fassungen von § 5b Gemeindefinanzreformgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2613 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 31.07.2008 BGBl. I S. 1626 |
aktuell vorher | 18.08.2007 | Artikel 11 Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 BGBl. I S. 1912 |
aktuell | vor 18.08.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3702/al52014.htm